Vorsorgetest beim Frauenarzt: Muss die Krankenkasse zahlen?

«Ich war für einen Vorsorgetest beim Frauenarzt. Meine Krankenkasse will dafür nicht bezahlen. Begründung: Die Grundversicherung übernehme solche Untersuche nur alle drei Jahre. Muss sie trotzdem bezahlen?»

Nein. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Vorsorgeuntersuche mit Krebsabstrich nicht jedes Jahr. Leistungspflichtig sind lediglich zwei Untersuche im Abstand von einem Jahr, nachher im Abstand von drei Jahren. Ausnahme: Bei Verdacht auf eine Krankheit legt der Arzt das Untersuchungsintervall fest.

21.02.2024

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