Was passiert, wenn ich der Vorladung nicht Folge leiste?
In diesem Fall sind die Folgen die gleichen, wie wenn die Verhandlung stattgefunden hätte, es aber zu keiner Einigung gekommen wäre. Der Friedensrichter hat folgende Möglichkeiten:
- Er kann dem Kläger die Klagebewilligung erteilen. Dieser kann dann innert drei Monaten beim Gericht eine Klage einreichen.
- Bei einem Streitwert bis 5000 Franken kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag machen. Ein solcher wird zu einem rechtskräftigen Entscheid, wenn ihn weder die eine noch die andere Partei innert 20 Tagen ablehnt.
- Beträgt der Streitwert nicht mehr als 2000 Franken, kann der Friedensrichter einen Entscheid fällen – unter der Voraussetzung, dass der Kläger dies beantragt.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.