Was passiert, wenn ich der Vorladung nicht Folge leiste?

«Ich habe vom Friedensrichter eine Vorladung für eine Schlichtungsverhandlung bekommen. Die Forderung des Klägers ist ungerechtfertigt. Ich habe keine Lust, dafür Zeit zu opfern. Was passiert, wenn ich nicht zur Verhandlung erscheine?»

In diesem Fall sind die Folgen die gleichen, wie wenn die Verhandlung stattgefunden hätte, es aber zu keiner Einigung gekommen wäre. Der Friedensrichter hat folgende Möglichkeiten:

  • Er kann dem Kläger die Klagebewilligung erteilen. Dieser kann dann innert drei ­Monaten beim Gericht eine Klage ­einreichen.
  • Bei einem Streitwert bis 5000 Franken kann der Friedensrichter einen Urteils­vorschlag machen. Ein solcher wird zu ­einem rechtskräftigen Entscheid, wenn ihn weder die eine noch die andere Partei innert 20 Tagen ablehnt.
  • Beträgt der Streitwert nicht mehr als 2000 Franken, kann der Friedensrichter ­einen Entscheid fällen – unter der ­Voraussetzung, dass der Kläger dies ­beantragt.
08.06.2021

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