Was tun gegen einen negativen Vorbescheid?
Der Vorbescheid der IV ist noch kein endgültiger Entscheid. Bevor die IV definitiv entscheidet, muss sie Ihnen das Recht zur Stellungnahme gewähren. Sie haben ab Zustellung des Vorbescheids 30 Tage Zeit, um die IV davon zu überzeugen, dass die geplante Entscheidung falsch ist. Konkret geht es nun darum, Fakten und Argumente vorzubringen, die Ihre Erwerbsunfähigkeit aufzeigen.
In einem ersten Schritt sollten Sie bei der IV Akteneinsicht verlangen. Beim Studium der IV-Akten werden Ihnen allenfalls widersprüchliche Arztaussagen oder unrichtige Interpretationen auffallen. In solchen Fällen sollten Sie die IV auf die Mängel hinweisen.
Sollte sich Ihr Arzt zu wenig zum Einfluss Ihrer Erkrankung auf Ihre Erwerbsfähigkeit geäussert haben, sollten Sie ihn auffordern, dies nachzuholen oder zu präzisieren. Für das IV-Verfahren ist der Beizug eines erfahrenen Anwalts empfehlenswert.
Die IV prüft nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Stellungnahme Ihre Einwände und entscheidet dann definitiv mit einer Verfügung. Dagegen können Sie innerhalb von 30 Tagen beim kantonalen Versicherungsgericht des Wohnsitzkantons schriftlich Beschwerde erheben.
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Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.