Weniger Rente trotz Trennung?

«Mein Ehemann und ich leben seit Jahren getrennt. Nach meinem Mann werde auch ich bald pensioniert. Beträgt die Summe unserer Renten dann trotz verschiedenen Wohnsitzen höchstens 150 Prozent der maximalen Altersrente?»

Ja. Erreicht bei einem Ehepaar auch der zweite Ehegatte das Rentenalter, werden beide Renten neu berechnet. Der Gesamtbetrag darf laut Gesetz höchstens 150 Prozent einer maximalen Einzelrente von gegenwärtig 2390 Franken betragen. Ein Ehepaar erhält also zurzeit nie mehr als 3585 Franken pro Monat. Es macht keinen Unterschied, ob die Ehepartner zusammen oder getrennt leben.

Die Beschränkung auf 150 Prozent der Maximalrente entfällt bei einer Scheidung oder bei einer gerichtlichen Trennung.

23.08.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: