Werden Ergänzungsleistungen rückwirkend nachbezahlt?

«Ich wurde vor rund zwei Monaten pensioniert. Meine AHV-Rente reicht kaum zum Leben. ­Deshalb möchte ich Ergänzungsleistungen beantragen. Werden mir allfällige Ergänzungsleistungen rückwirkend ab dem Zeitpunkt meiner Pensionierung ausbezahlt?»

Ja. Grundsätzlich entsteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen zwar erst ab Beginn des Monats, in dem sie beantragt werden. Beantragen Sie jedoch die Ergänzungsleistungen innert sechs Monaten nach Erhalt einer AHV- oder IV-­Rentenverfügung, beginnt der Anspruch auf Ergänzungsleistungen bereits in dem Monat, in dem der ­Anspruch auf die Rente entsteht.

14.03.2023

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