Muss ich den Gewinn auf meinen Aktien mit meinem Mann bei der Scheidung teilen?

«Mein Mann und ich lassen uns scheiden. Vor unserer Heirat kaufte ich Aktien, deren Wert seither stark zunahm. Muss ich den Mehrwert mit meinem Mann teilen?»

Nein. Vermögenswerte, die Ihnen zum Zeitpunkt der Heirat gehörten, sind Ihr Eigengut. Die Aktien gehören ­Ihnen also auch nach der Scheidung – und Sie profitieren ­allein vom Wertzuwachs. Nur allfällige während der Ehe erhaltene Dividenden zählen zur gemeinsamen ­Errungenschaft und müssen bei der Scheidung geteilt werden.

01.03.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: