Wie wirken sich meine Beitragslücken aus?
Die AHV-Rente für Einzelpersonen hängt von der Anzahl Beitragsjahre ab sowie vom durchschnittlichen Jahreseinkommen, das während des Erwerbslebens erzielt wurde:
Wer ab Alter 20 bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter jedes Jahr zumindest den Mindestbeitrag an die AHV gezahlt hat, hat keine Beitragslücken. In einem solchen Fall kommt die sogenannte Skala 44 zur Anwendung.
Entscheidend ist aber auch das massgebende durchschnittliche Einkommen. Wer 44 Jahre lang im Durchschnitt weniger als 14 100 Franken pro Jahr verdiente, erhält gemäss Skala 44 die Minimalrente von aktuell 1175 Franken pro Monat. Wer hingegen im Durchschnitt pro Jahr 84 600 Franken oder mehr verdient hat, bekommt die Maximal-Einzelrente von aktuell 2350 Franken.
Ihnen fehlen fünf Beitragsjahre – also kommt für Sie die Skala 39 zu Anwendung. Dann bewegt sich die Rente – gemäss aktuellem Stand – zwischen 1042 und 2083 Franken, je nach dem massgebenden Einkommen.
Während des Erwerbslebens bzw. während der Beitragszeit sind Nachzahlungen innerhalb von fünf Jahren möglich. Dieser Zug ist für Sie aber bereits abgefahren, weil Sie schon 45 sind.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:
Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.