Wird die Verjährung mit der Klage unterbrochen?

«Mich hat ein Hund gebissen. Im Strafverfahren gegen den Hundehalter verwies mich der Richter für meine Schadenersatzforderung ans Zivilgericht. Meine Ansprüche verjähren demnächst. Reicht es, wenn ich vor Ablauf der Verjährungsfrist beim Friedensrichter ein Schlichtungsgesuch einreiche?»

Ja. Durch das Einreichen eines Schlichtungsgesuchs wird die Verjährung unterbrochen – und zwar zum Zeitpunkt der Aufgabe des Schlichtungsgesuchs bei der Post. Danach beginnt die Verjährungsfrist von Neuem zu laufen. Ebenfalls unterbrochen wird die Verjährung etwa durch eine ­Betreibung oder durch eine Anerkennung der Forderung vonseiten des Schuldners. Eine Mahnung hingegen genügt nicht.
 

27.08.2019

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