Wo muss ich betreiben?

«Die Filiale eines Unternehmens mit Sitz in ­einem anderen Kanton schuldet mir Geld. Ich möchte die Firma nun betreiben. Wo muss ich die Betreibung einleiten?»

Bei einer Zweigniederlassung handelt es sich nicht um den Sitz der Firma. Im Handelsregister eingetra­gene Unternehmen müssen Sie aber an ihrem Sitz betreiben. Wo sich dieser befindet, steht im Handelsregister (www.zefix.ch). Das zuständige Betreibungsamt finden Sie unter www.betreibungsschalter.ch

11.02.2020

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