Wohnungsauszug: Muss ich auf die Abrechnung der Nebenkosten warten?

«Ich bin Ende März umgezogen, warte aber noch immer auf die letzte Nebenkostenabrechnung für meine frühere Wohnung. Der Vermieter behauptet, er müsse die Abrechnung erst nach Ablauf der am 30. Juni endenden Abrechnungsperiode erstellen. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Laut Gesetz muss der Vermieter nur mindestens einmal pro Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellen und dem Mieter vorlegen – jeweils nach dem Ende der Abrechnungsperiode. Diese dauert in der Regel von Juli bis Juni. Sie müssen sich also noch etwas gedulden. Selbstverständlich werden Sie aber nur für die bis Mietende angefal­lenen Nebenkosten zahlen müssen. Wie die Heizkosten bei ­einem Ein- oder Auszug während der Abrechnungsperiode berechnet werden, können Sie dem Merkblatt «Nebenkostenabrechnung beim Umzug unter der Abrechnungsperiode» entnehmen – zu finden auf Mieterverband.ch.

18.05.2021

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