Darf mein Vermieter einen Mietzinsvorbehalt anbringen?

«Ich habe den Zuschlag für eine neue ­­Woh­nung erhalten. Der Mietzins ist fair, ­liegt aber an der Grenze meiner Möglichkeiten. Im Mietvertrag steht zudem: «Mietzins­vorbe­halt 300 Franken wegen ungenügender Rendite». Riskiere ich, dass der Vermieter früher oder später den Mietzins erhöht?»

Ja. Mit einem Mietzinsvorbehalt im Vertrag gibt der Vermieter zu verstehen, dass der vereinbarte Anfangsmietzins nicht dem Mietzins entspricht, den er ­verlangen dürfte, um eine ausreichende Ren­dite zu er­zielen. Mieter müssen in einem solchen Fall damit rechnen, dass der Vermieter später den Mietzins im Umfang der Mietzins­reserve erhöhen will.

Solche Mietzins­erhöhungen kann man zwar bei der Schlichtungsbehörde anfechten, denn ­häufig ist der Vorbehalt im Mietvertrag gar nicht zulässig. Der Vermieter wird die Mietzins­erhöhung aber durchsetzen ­können, wenn er nachweisen kann, dass die Rendite nach der Erhöhung im ­erlaubten Rahmen liegt.

06.02.2024

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