Wurde ich zu Recht gebüsst?

«Ich hielt mit meinem Auto auf einem Platz mit signalisiertem Parkverbot, da ich einen Brief in einen nahe gelegenen Briefkasten werfen wollte. Mein Wagen stand kaum eine Minute lang dort, trotzdem wurde ich gebüsst. Zu Recht?»

Ja. In einem Parkverbot darf man nur anhalten, um Waren ein- oder auszuladen. Oder um Personen ein- und aussteigen zu lassen. Wer sich vom Auto entfernt, muss mit einer Busse rechnen. Noch strenger sind die Vorschriften bei einem Halteverbot. Dort darf nicht einmal angehalten werden.

16.05.2017

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