Zählt das Darlehen zum Nachlass?

«Mein Vater ist verstorben. Vor rund 15 Jahren hat er mir für einen Hausbau ein zinsloses Darlehen gewährt. Er ­verlangte das Geld nie zurück. Meine Geschwister sind nun der Ansicht, dass die Darlehenssumme zur Erbschaft ­unseres Vaters hinzugezählt werden muss. Ich glaube, dass das Darlehen verjährt ist. Muss ich das Darlehen an meinen Erbteil anrechnen?»

Ja. Es ist zwar richtig, dass ein Darlehen nach zehn Jahren und sechs Wochen verjährt, ­sofern man keine bestimmte Laufzeit vereinbart hat. Bei der Erbteilung unter ­Geschwistern behandelt man ein verjährtes Darlehen aber wie einen Erbvorbezug. Die Darlehenssumme zählt somit zum ­Nachlass Ihres Vaters. 

26.03.2019

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