Zahlungsunfähigkeit: Habe ich Anspruch auf Insolvenzentschädigung?
Ja. Aber mit der Insolvenzentschädigung werden höchstens die letzten vier Monatslöhne des Arbeitsverhältnisses bis zu einem Maximalgehalt von 148'200 Franken pro Jahr gedeckt. Den Antrag auf eine Entschädigung müssen Sie innert 60 Tagen einreichen. Diese Frist beginnt am Tag, an dem Sie erfuhren, dass der Kostenvorschuss für den Konkurs nicht bezahlt wurde. Zuständig ist die Ausgleichskasse des Kantons am Sitz des Betriebs. Weitere Informationen entnehmen Sie der «Weisung AVIG IE (Insolvenzentschädigung)» auf Arbeit.swiss > Publikationen > Weisungen / AVIG-Praxis / Kreisschreiben.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.