Zehn Fragen zu Anordnungen des Betriebs
1 Müssen die Anweisungen von Vorgesetzten am Arbeitsplatz schriftlich erfolgen?
Nein, die Anordnungen zur konkreten Tätigkeit können mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Weisungen konkretisieren die im Vertrag vereinbarte Arbeit.
2 Müssen Angestellte alle Weisungen der Vorgesetzten befolgen?
Nein. Angestellte müssen keine sinnlosen, willkürlichen, schikanösen oder gegen den Arbeitsvertrag verstossenden Weisungen beachten.
3 Sind Kleidervorschriften am Arbeitsplatz erlaubt?
Ja. Voraussetzung ist aber, dass betriebliche Gründe die Vorschriften rechtfertigen. Das kann etwa bei regelmässigem Kundenkontakt oder aus Hygienegründen der Fall sein.
4 Darf das Unternehmen vorschreiben, mit welchen Geräten und Programmen man im Büro private E-Mails verschicken und telefonieren darf?
Ja. Dies kann aus Sicherheits- oder auch aus Kostengründen gerechtfertigt sein.
5 Kann das Unternehmen die Teilnahme an Betriebsausflügen für obligatorisch erklären?
Ja, sofern der Ausflug an einem Tag stattfindet, an dem die Angestellten normalerweise arbeiten. Angestellte dürfen die Teilnahme aber verweigern, wenn das Ausflugsprogramm sie körperlich überfordern würde.
6 Dürfen Vorgesetzte ihren Angestellten verbieten, in gefährliche Länder zu reisen oder einem riskanten Hobby nachzugehen?
Nein. Der Betrieb darf Angestellten nicht in die Ferienplanung reinreden oder zum Beispiel verbieten, in der Freizeit Motorrad zu fahren oder Bungee-Jumping zu praktizieren. Ausnahmen sind in begründeten Fällen zulässig. So darf ein Fussballclub einem angestellten Spieler beispielsweise verbieten, an verletzungsträchtigen Grümpelturnieren teilzunehmen.
7 Dürfen Arbeitgeber Weiterbildungen anordnen?
Ja. Dann müssen sie aber die Weiterbildungskosten vollumfänglich übernehmen und die für die Weiterbildung aufgewendete Zeit als Arbeitszeit anrechnen.
8 Haben Arbeitgeber in bestimmten Fällen auch eine Weisungspflicht gegenüber den Angestellten?
Ja, wenn Weisungen zum Schutz der Angestellten oder von Dritten erforderlich sind. Das ist etwa bei der Bedienung von gefährlichen Geräten der Fall.
9 Dürfen Arbeitgeber eine Nebenbeschäftigung untersagen?
Nur wenn der Angestellte ein 100-Prozent-Pensum hat oder die geforderte Leistung nicht mehr erbringen könnte. Ausserdem darf die nebenberufliche Tätigkeit nicht die Interessen des Arbeitgebers verletzen.
10 Was droht Angestellten bei Nichtbefolgung von Weisungen?
Das Unternehmen kann eine Verwarnung aussprechen und die Kündigung androhen, falls der Betroffene weiterhin die Anordnungen nicht befolgt. In schwerwiegenden Fällen kann der Betrieb einem Mitarbeiter auch sofort auf den ordentlichen Termin und bei schweren Verletzungen der Treuepflicht oder deliktischem Handeln sogar fristlos kündigen.
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