Zehn Fragen zu Anordnungen des Betriebs

1 Müssen die Anweisungen von ­Vorgesetzten am Arbeitsplatz ­schriftlich erfolgen?

Nein, die Anordnungen zur konkreten ­Tätigkeit können mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Weisungen konkretisieren die im Vertrag vereinbarte Arbeit.

2 Müssen Angestellte alle Weisungen der Vorgesetzten befolgen?

Nein. Angestellte müssen keine sinnlosen, willkür­lichen, schikanösen oder gegen den Arbeitsvertrag verstossenden Weisungen beachten.

3 Sind Kleidervorschriften am Arbeitsplatz erlaubt?

Ja. Voraussetzung ist aber, dass ­betriebliche Gründe die Vorschriften ­rechtfertigen. Das kann etwa bei regel­mässigem Kundenkontakt oder aus Hygienegründen der Fall sein.

4 Darf das Unternehmen vorschreiben, mit welchen Geräten und Programmen man im Büro private E-Mails verschicken und telefonieren darf?

Ja. Dies kann aus Sicherheits- oder auch aus Kostengründen gerecht­fertigt sein.

5 Kann das Unternehmen die Teilnahme an ­Betriebsausflügen für obligatorisch erklären?

Ja, sofern der Ausflug an einem Tag statt­findet, an dem die Angestellten normalerweise arbeiten. Angestellte ­dürfen die ­Teilnahme aber verweigern, wenn das ­Ausflugsprogramm sie körperlich über­fordern ­würde.

6 Dürfen Vorgesetzte ihren Angestellten verbieten, in gefährliche Länder zu reisen oder einem riskanten Hobby nachzugehen? 

Nein. Der Betrieb darf Angestellten nicht in die Ferienplanung reinreden oder zum ­Beispiel verbieten, in der Freizeit Motorrad zu fahren oder Bungee-Jumping zu prak­tizieren. Ausnahmen sind in begründeten Fällen zulässig. So darf ein Fussballclub ­einem angestellten Spieler beispielsweise verbieten, an verletzungsträchtigen ­Grümpelturnieren teilzunehmen.

7 Dürfen Arbeitgeber Weiterbildungen anordnen?

Ja. Dann müssen sie aber die Weiter­bildungs­kosten vollumfänglich über­nehmen und die für die Weiterbildung aufgewendete Zeit als Arbeitszeit anrechnen.

8 Haben Arbeitgeber in bestimmten Fällen auch eine Weisungspflicht ­gegenüber den Angestellten?

Ja, wenn Weisungen zum Schutz der ­Angestellten oder von Dritten erforderlich sind. Das ist etwa bei der Bedienung von gefähr­lichen Geräten der Fall. 

9 Dürfen Arbeitgeber eine Neben­beschäftigung untersagen? 

Nur wenn der Angestellte ein 100-Prozent-­Pensum hat oder die geforderte Leistung nicht mehr erbringen könnte. Ausserdem darf die nebenberufliche Tätigkeit nicht die ­Interessen des Arbeitgebers verletzen. 

10 Was droht Angestellten bei ­Nichtbefolgung von Weisungen?

Das Unternehmen kann eine Verwarnung aus­sprechen und die Kündigung ­androhen, falls der Betroffene weiterhin die An­­ord­nungen nicht befolgt. In ­schwer­wie­genden Fällen kann der ­Betrieb einem ­Mitarbeiter auch sofort auf den ordentlichen ­Termin und bei schweren ­Verletzungen der Treuepflicht oder delik­tischem Handeln sogar fristlos kündigen.

25.10.2022

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