Zehn Fragen zu Belegen
1 Gibt es eine gesetzliche Pflicht, Rechnungen und andere Dokumente aufzubewahren?
Nein. Doch bei vielen Papieren ist es zweckmässig, sie eine Zeitlang zu behalten. Mit einer Quittung kann man zum Beispiel im Streitfall beweisen, dass eine Rechnung bezahlt ist. Es kann auch sein, dass das Steueramt bei Abzügen Belege sehen will.
2 Reicht es, wenn man die Dokumente scannt und auf der Festplatte des Computers aufbewahrt?
Nein. Verträge, Arbeitszeugnisse und Zahlungsbelege sollte man im Original aufbewahren. In gerichtlichen Verfahren ist die Beweiskraft von Originalen deutlich höher, in Betreibungsverfahren kommt man mit ihnen schneller zum Ziel.
3 Wie lange sollte man Rechnungsbelege behalten?
Am besten bis zum Ablauf der Verjährungsfrist. Diese ist je nach Vertrag unterschiedlich. Mietzinse, Telefonrechnungen, Alimente sowie Rechnungen von Handwerkern, Ärzten und Anwälten verjähren nach fünf Jahren, andere Forderungen wie etwa Darlehen oder Rechnungen für Weiterbildungen erst nach zehn Jahren. Deshalb sollte man zur Sicherheit alle Quittungen mindestens zehn Jahre lang aufbewahren.
4 Wann kann man Garantiedokumente für gekaufte Geräte wegwerfen?
Nach Ablauf der Garantiefrist. Sie beträgt bei Waren grundsätzlich zwei Jahre, ausser der Verkäufer gewährt eine längere Frist.
5 Sind Arztrechnungen und medizinische Befunde aufzubewahren?
Das ist von Vorteil. Wer etwa eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse oder eine Lebensversicherung abschliessen möchte, muss der Versicherung oft die ärztlichen Behandlungen der letzten Jahre auflisten. Das geht leichter, wenn man die Unterlagen aufbewahrt hat. Röntgenbilder sollte man nie wegwerfen, sie können bei einem späteren Arztbesuch nützlich sein.
6 Wie lange soll man einen Mietvertrag nach dem Auszug behalten?
Mindestens bis zur Rückgabe des Mietzinsdepots.
7 Wie lange sollte man Quittungen für teure Gegenstände behalten?
Unbeschränkt. Die Belege sind allenfalls nötig, um nach einem Brand oder Diebstahl gegenüber der Hausratversicherung den Wert des zerstörten Hausrats nachweisen zu können.
8 Soll man Rechnungen für Investitionen an Haus oder Wohnung aufbewahren?
Ja, ebenfalls unbeschränkt. Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen will, muss eine Grundstückgewinnsteuer zahlen. Wertvermehrende Investitionen seit dem Erwerb der Liegenschaft kann man dann abziehen – egal, wann die Investitionen getätigt wurden.
9 Wann kann man die Steuererklärung mit den Beilagen vernichten?
Vorsichtshalber erst zehn Jahre nach Ablauf der Steuerperiode. So lange können Steuerbehörden ein Nachsteuerverfahren einleiten – etwa bei Verdacht auf Steuerhinterziehung.
10 Welche Unterlagen soll man bei einer Heirat aufbewahren?
Alle Dokumente über das Eigentum unddie Bankkonten zum Zeitpunkt der Heirat sowie Belege für während der Ehe erhaltene Schenkungen und Erbschaften. So kann man im Fall einer Scheidung seine Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Heirat belegen. Das ist wichtig für die Aufteilung des Vermögens bei Auflösung der Ehe.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:
Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.