Zehn Fragen zu E-Trottinetten
1 Gelten für Elektrotrottinette die gleichen Vorschriften wie für normale Trottinette?
Nein. Trottinette ohne Motor gehören zu den sogenannten «fahrzeugähnlichen Geräten». Für sie gelten andere Regeln: Man darf zum Beispiel mit ihnen auf dem Trottoir fahren.
2 Darf jeder ein Elektrotrottinett fahren?
Nein. Fahrer, die noch nicht 14 Jahre alt sind, dürfen nicht mit Elektrotrottinetten fahren. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen sie nur benutzen, wenn sie einen Führerausweis für ein Mofa besitzen.
3 Wie müssen Elektrotrottinette ausgerüstet sein?
Wie bei Mofas sind eine Klingel, fest montierte Lichter hinten und vorn, ein Rückstrahler sowie eine Vorder- und eine Hinterradbremse vorgeschrieben.
4 Muss man mit E-Trottinetten auf der Strasse fahren?
Ja. Das Fahren auf Trottoirs, Fusswegen oder in Fussgängerzonen ist verboten. Auf öffentlichen Strassen sind nur Elektrotrottinette mit einer Motorleistung von höchstens 0,50 Kilowattstunden und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern zugelassen.
5 Darf man mit dem E-Trottinett den Fussgängerstreifen überqueren?
Ja, das ist erlaubt. Allerdings nur im Schritttempo. Vortritt hat man aber nur, wenn man das Trottinett schiebt.
6 Ist das Parkieren von E-Trottinetten auf dem Trottoir erlaubt?
Ja, sofern kein Verbot signalisiert ist und für die Fussgänger mindestens 1,5 Meter Platz frei bleibt.
7 Dürfen zwei Elektrotrottinette aufder Strasse nebeneinander fahren?
Nein. Das Nebeneinanderfahren ist nur in Begegnungszonen und auf Velowegen erlaubt. Und nur dann, wenn dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer und Fussgänger behindert werden. Verboten ist ebenfalls, zu zweit auf einem Elektrotrottinett zu fahren.
8 Welche Konsequenzen drohen bei Regelverletzungen?
Die Polizei kann Bussen zwischen 20 und 120 Franken erlassen.
9 Welche Versicherung zahlt, wenn der Fahrer eines E-Trottinetts einen Unfall verursacht?
Für Sachschäden oder bei Verletzungen Dritter zahlt grundsätzlich der Unfallverursacher. Falls er eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kommt sie für den Schaden auf.
10 Ist bei einem Unfall auch der fehlbare Lenker versichert?
Ja. Die Krankenkasse begleicht auch die Arzt- oder Spitalkosten des Unfallverursachers. Angestellte mit einem Pensum von mehr als 8 Stunden pro Woche sind über die betriebliche Unfallversicherung gegen Freizeitunfälle versichert. Diese kommt für die medizinischen Leistungen auf und zahlt auch die Taggelder aus. Bei grobfahrlässig verursachten Freizeitunfällen darf die Versicherung nur die Taggelder kürzen – die Arzt- und Spitalkosten muss sie vollumfänglich übernehmen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:
Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.