Zehn Fragen zu E-Trottinetten

1 Gelten für Elektrotrottinette die gleichen Vorschriften wie für ­normale Trottinette? 

Nein. Trottinette ohne Motor gehören zu den sogenannten «fahrzeugähnlichen ­Geräten». Für sie gelten andere Regeln: Man darf zum Beispiel mit ihnen auf dem Trottoir fahren.

2 Darf jeder ein Elektro­trottinett ­fahren? 

Nein. Fahrer, die noch nicht 14 Jahre alt sind, dürfen nicht mit Elektrotrottinetten fahren. ­Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren ­dürfen sie nur benutzen, wenn sie einen Führerausweis für ein Mofa besitzen. 

3 Wie müssen Elektrotrottinette ­a­usgerüstet sein?

Wie bei Mofas sind eine ­Klingel, ­fest montierte Lichter hinten und vorn, ein Rückstrahler sowie eine ­Vorder- und eine Hinterradbremse vorgeschrieben. 

4 Muss man mit E-Trottinetten auf der Strasse fahren? 

Ja. Das Fahren auf Trottoirs, Fusswegen oder in Fussgängerzonen ist verboten. Auf öffentlichen Strassen sind nur ­Elektro­trottinette mit einer Motorleistung von höchstens 0,50 Kilowattstunden und einer ­Höchst­geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern ­zugelassen. 

5 Darf man mit dem E-Trottinett den Fussgängerstreifen überqueren?

Ja, das ist erlaubt. Allerdings nur im Schritttempo. Vortritt hat man aber nur, wenn man das Trottinett schiebt. 

6 Ist das Parkieren von E-Trottinetten auf dem Trottoir erlaubt?

Ja, sofern kein Verbot signalisiert ist und für die Fussgänger mindestens 1,5 Meter Platz frei bleibt. 

7 Dürfen zwei Elektro­trottinette aufder Strasse nebeneinander fahren? 

Nein. Das Nebeneinanderfahren ist nur in Begegnungszonen und auf Velowegen ­erlaubt. Und nur dann, wenn dadurch ­keine anderen Verkehrsteilnehmer und Fussgänger behindert werden. Verboten ­ist ebenfalls, zu zweit auf einem Elektro­trottinett zu fahren. 

8 Welche Konsequenzen drohen bei Regelverletzungen? 

Die Polizei kann Bussen zwischen 20 und 120 Franken erlassen. 

9  Welche Versicherung zahlt, wenn der Fahrer eines E-Trottinetts einen Unfall verursacht?

Für Sachschäden oder bei Verletzungen Dritter zahlt grundsätzlich der Unfall­verursacher. Falls er eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kommt sie für den Schaden auf.  

10 Ist bei einem Unfall auch der fehlbare Lenker versichert?

Ja. Die Krankenkasse begleicht auch die ­­Arzt- oder Spitalkosten des Unfall­verursachers. Angestellte mit ­einem ­Pensum von mehr als 8 Stunden pro ­Woche sind über die betriebliche Unfall­ver­siche­rung gegen Freizeitunfälle ­versichert. Diese kommt für die medizi­nischen ­Leistungen auf und zahlt auch ­die Tag­gelder aus. Bei grob­fahrlässig verursachten Freizeit­unfällen darf die Versicherung nur die Taggelder ­kürzen – die Arzt- und Spitalkosten muss sie vollumfänglich übernehmen.

27.09.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: