Zehn Fragen zu Ferien und Job

1 Dürfen Arbeitgeber Reisen in ­bestimmte Länder untersagen?

Nein. Betriebe dürfen ihren Angestellten nicht vorschreiben, wo und wie sie ihre ­Ferien verbringen.

2 Dürfen Arbeitgeber den Zeitpunkt des Ferienbezugs bestimmen?

Ja. Sie müssen aber auf die Wünsche und Bedürfnisse der Angestellten Rücksicht nehmen, soweit dies möglich ist. Und sie müssen die Ferienzeiten rechtzeitig im Voraus bekannt geben. Angestellte haben das Recht, mindestens zwei Wochen Ferien am Stück zu nehmen.

3 Dürfen Arbeitgeber bewilligte Ferien kurzfristig verschieben?

Nur in Notfällen. Der Betrieb ist dann aber schadenersatzpflichtig und muss zum Beispiel die Annullierungskosten für eine gebuchte Reise übernehmen.

4 Darf man die Ferien nachholen, wenn man sie krankheitsbedingt im Bett verbringen musste?

Ja, wenn man längere Zeit krank war. Der Angestellte muss den Arbeitgeber aber ­sofort über die Krankheit informieren. Und er muss den Krankheitsfall belegen, beispielsweise mit einem Arztzeugnis.

5 Darf der Betrieb den Ferienanspruch kürzen, wenn ein Angestellter länger krank ist?

Nur, wenn der Mitarbeiter in einem Dienstjahr mindestens zwei Monate lang krank war. Dann darf der Arbeitgeber den jährlichen Ferienanspruch für den zweiten und jeden weiteren vollen Monat der Abwesenheit um je einen Zwölftel kürzen. Auch ­einer schwangeren Angestellten kann der Ferienanspruch gekürzt werden, wenn sie mehr als drei Monate nicht arbeiten konnte. Der Arbeitgeber darf die Ferien in dem Fall ab dem dritten und für jeden weiteren vollen Monat um je einen Zwölftel kürzen. 

6 Darf ein Betrieb dem Angestellten ­Ferientage auszahlen?

Nein. Nur die Ferienansprüche von Teilzeitangestellten mit stark schwankendem Einkommen und unregelmässigen Arbeitseinsätzen dürfen finanziell abgegolten ­werden. Dabei wird ein Lohnzuschlag fällig: Ein Ferienanspruch von vier Wochen führt zu einem Zuschlag von 8,33 Prozent, bei fünf Wochen sind es 10,64 Prozent.

7 Müssen Angestellte während der Ferien erreichbar sein?

Nein. Angestellte haben ein Recht auf ­ungestörte Ferien. Der Arbeitgeber darf sie höchstens bei einem betrieblichen Notfall kontaktieren. 

8 Darf man während der Ferien für andere Firmen arbeiten? 

Nein. Ferien dienen der Erholung. Angestellte dürfen keinen zusätzlichen Job annehmen, um ihr Einkommen aufzubessern. Erfährt der Arbeitgeber von einer solchen Tätigkeit, kann er das Gehalt für die entsprechende Zeit zurückfordern. Das gilt aber nicht für kurzfristige private Einsätze: Hilft zum Beispiel ein Angestellter einem Bekannten, ein Zimmer zu streichen, schmälert das den Erholungswert kaum.

9 Darf ein Betrieb einem Angestellten den Lohn kürzen, wenn er unverschuldet zu spät aus den Ferien zurückkehrt? 

Ja. Eine unfreiwillige Verlängerung der ­Ferien, etwa wegen eines Erdbebens, Streiks, Unwetters oder wegen einer Pandemie, geht auf Kosten des Angestellten. Der Arbeitgeber kann die zusätzlichen Abwesenheitstage vom Ferienanspruch oder vom Lohn abziehen. Anders ist es dagegen, wenn der Mitarbeiter im Ausland erkrankt oder verunfallt und deswegen erst später zurückreisen kann.

10 Dürfen nicht bezogene Ferien am Jahresende gestrichen werden?

Nein. Ferien verfallen nicht. Der Ferien­anspruch verjährt erst nach fünf Jahren.

21.06.2022

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