Zehn Fragen zu Flugreisen in Europa

1. Welche Ansprüche haben Passagiere bei einer Annullierung ihres Flugs? 

Sie können die Ticketkosten zurück­verlangen oder einen Ersatzflug fordern. Ausserdem muss die Fluggesellschaft Betreuungs- und Unterstützungsleistungen anbieten: Ver­pflegung, die Möglichkeit zu telefonieren, und wenn nötig eine Hotelunterkunft.

2. Muss man statt der Rückzahlung des Tickets auch einen Gutschein akzeptieren?

Nein, das kann die Fluggesellschaft nicht verlangen.

3. Welche Rechte haben Fluggäste, die auf einem Umsteigeflughafen gestrandet sind?

Die Fluggäste haben Anspruch auf einen Gratisrückflug und die Rückerstattung der gesamten Ticketkosten.  

4. Hat man bei einer Flugannullierung auch eine Entschädigung zugut?

Ja. Deren Höhe hängt in erster Linie von der Flugdistanz ab, sie beträgt maximal 600 Euro. Der Anspruch auf eine Entschädigung entfällt, wenn die Fluggesellschaft mehr als 14 Tage im Voraus über den Flugausfall informiert oder wenn die Annullierung auf aussergewöhnliche Umstände – etwa einen Sturm – zurückzuführen ist.

5. Was gilt, wenn der Flug überbucht ist? 

Man hat die gleichen Rechte wie bei einem annullierten Flug, sofern man rechtzeitig eincheckte und vor Ort war.

6. Welche Ansprüche hat man bei einer Flugverspätung?

Ab einer Verspätung von zwei Stunden hat man bei einem Kurzstreckenflug die gleichen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen wie bei einer Annullierung zugut. Bei Flügen über 1500 Kilometer gilt das ab drei Stunden und bei Flügen über 3500 Kilometer ab vier Stunden. Bei einer Verspätung ab fünf Stunden kann man auf den Flug verzichten und die Ticketkosten zurückverlangen. Bei einer Verspätung am Ankunftsort von mehr als drei Stunden hat man Anspruch auf eine Entschädigung.

7. Kann man einen Flug kostenlos annullieren? 

Es gilt, was bei der Buchung abgemacht wurde. Die Flughafen- und Sicherheitstaxen muss die Fluggesellschaft in jedem Fall ­zurückzahlen.

8. Haftet die Fluggesellschaft für verlorenes Gepäck? 

Ja. Und sie haftet auch, wenn Reisegepäck verspätet oder beschädigt am Ziel ankommt. Gepäckverlust oder Beschädigungen müssen von den Reisenden innert sieben, Verspätungen innert 21 Tagen schriftlich gemeldet werden. 

9. Wie kann man seine Ansprüche der Fluggesellschaft gegenüber durchsetzen? 

Falls die Gesellschaft nicht zahlt, kann man beim Friedensrichter an seinem Wohnsitz ein Schlichtungsgesuch einreichen. Auch Inkassodienste helfen bei der Durchsetzung der Ansprüche, sie verlangen dafür aber eine Erfolgsprovision. 

10. Wo sind diese Ansprüche geregelt? 

In der Fluggastverordnung der EU. Sie gilt für alle Abflüge aus einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen und Island. Und für Flüge in eines dieser Länder, die von einer Fluggesellschaft aus einem der genannten Länder durchgeführt wird.

22.06.2021

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