Zehn Fragen zu Haustieren
1 Welche Tiere fallen unter den Begriff «Haustier»?
Zu den Haustieren gehören beispielsweise Kaninchen, Schildkröten, Hunde und Katzen, aber auch domestizierte Tiere wie Pferde, Rinder, Schweine oder Schafe.
2 Dürfen Vermieter ein generelles Verbot für Haustiere in den Vertrag schreiben?
Nein. Das Halten von Kleintieren wie etwa Zierfischen, Hamstern, Meerschweinchen oder Kanarienvögeln kann der Mieterschaft nicht generell untersagt werden. Anders hingegen sieht es beispielsweise bei Hunden, Katzen oder Schlangen aus: Diese dürfen per Mietvertrag verboten werden.
3 Kann man gekaufte Haustiere innerhalb einer bestimmten Frist zurückgeben?
Nein. Denn Kaufverträge sind verbindlich, sofern kein Rücktrittsrecht abgemacht wurde.
4 Kann man eine Schenkung rückgängig machen, wenn der neue Eigentümer das geschenkte Tier nicht korrekt behandelt?
Nur, wenn die Schenkung mit der Auflage verbunden wurde, dass das Tier gut behandelt werden muss.
5 Ist man verpflichtet, bei der Polizei eine Strafanzeige zu machen, wenn man jemanden beobachtet, der einem Haustier Schmerzen zufügt?
Nein. Privatpersonen sind nicht verpflichtet, bei der Polizei eine Strafanzeige zu machen – nur offizielle Stellen wie die Veterinärdienste.
6 Darf man die Katzen von Nachbarn regelmässig füttern?
Nur, wenn der Nachbar damit einverstanden ist. Sonst besteht die Gefahr, dass die Katze nicht mehr zu ihrem Besitzer zurückkehren will.
7 Macht sich strafbar, wer ein Haustier nicht mehr will und es im Freien aussetzt?
Ja. Haustiere darf man nicht einfach sich selbst überlassen und irgendwo aussetzen.
8 Wie muss man sich verhalten, wenn man mit dem Auto eine Katze anfährt?
Zuerst sollte man den Tierrettungsdienst kontaktieren oder die Katze in die nächste Tierklinik bringen. Dann ist der Tierhalter zu benachrichtigen, sofern dieser bekannt ist. Andernfalls muss man den Vorfall der Polizei melden. Wer ein Tier anfährt und flüchtet, macht sich strafbar.
9 Muss der Mieter für Schäden in der Wohnung aufkommen, die ein Haustier verursacht?
Ja. Schäden an der Mietwohnung durch Haustiere fallen nicht unter ordentliche Abnützung, für welche der Vermieter aufkommen müsste.
10 Mit welcher Frist kann man eine gemietete Pferdebox kündigen?
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, jeweils auf Ende des Monats – sofern vertraglich nicht etwas anderes abgemacht wurde.
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