Zehn Fragen zu Inkassobüros
1 Was macht ein Inkassobüro?
Ein Inkassobüro treibt tatsächlich oder vermeintlich offene Geldforderungen ein. Es kann die Forderung im Auftrag eines Gläubigers oder im eigenen Namen geltend machen.
2 Ist es nachteilig, wenn eine offene Forderung von einem Inkassobüro geltend gemacht wird?
Nein. Rechtlich ändert sich nichts. Auch nicht an den Kosten für das Inkasso.
3 Wer trägt die Kosten eines Inkassobüros?
Das Honorar des Inkassobüros muss der Auftraggeber, also der Gläubiger, zahlen.
4 Muss ein Inkassobüro die Berechtigung der Forderung belegen?
Nein. Aber niemand sollte eine Rechnung zahlen, die nicht gerechtfertigt ist. Deshalb sollte man die zur Beurteilung der Schuld nötigen Belege einfordern.
5 Wann sind zum offenen Betrag noch Verzugszinsen geschuldet?
Laut Gesetz betragen die Verzugszinsen 5 Prozent. Per Vertrag kann dies geändert werden. Verzugszinsen sind in der Regel ab der ersten Mahnung geschuldet. Mahngebühren müssen nur bezahlt werden, wenn sie in einem Vertrag vereinbart wurden.
6 Muss man für einen sogenannten «Verzugsschaden» zahlen?
Nein. Bei Geldforderungen ist der dem Gläubiger durch die verspätete Zahlung allenfalls entstandene Schaden heute durch den Verzugszins mehr als abgegolten.
7 Darf ein Inkassobüro jemanden ohne vorherige Mahnung betreiben?
Ja, eine Betreibung ist immer möglich. In der Schweiz darf jeder jeden jederzeit betreiben. Die Kosten dafür zahlt der Gläubiger selbst.
8 Darf ein Inkassobüro mit einem negativen Eintrag in eine Bonitätsdatenbank drohen?
Falls das Inkassobüro mit einem Eintrag in eine solche Datenbank droht, um den Schuldner zur Zahlung der Forderung zu bewegen, kann es sich der Nötigung schuldig und somit strafbar machen. Anders ist es, wenn das Inkassobüro im Fall einer Nichtbezahlung der Forderung die Beschreitung des Rechtswegs ankündigt.
9 Ist es ratsam, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu unterschreiben?
Nur dann, wenn die Forderung in der geltend gemachten Höhe begründet ist, keine zusätzlichen Zinsen anfallen und wenn die Forderung keine irregulären Beträge – etwa für Verzugsschäden – enthält.
10 Ist die offene Rechnung an das Inkassobüro oder an den Gläubiger zu zahlen?
Ist nicht klar ersichtlich, ob der Gläubiger die Forderung dem Inkassobüro abgetreten hat, sollte man zur Sicherheit direkt an den Gläubiger zahlen.
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