Zehn Fragen zu Mahnungen
1 Was ist eine Mahnung?
Mit der Mahnung wird die Bezahlung einer angeblich offenen und fälligen Rechnung gefordert.
2 Wann ist eine Rechnung fällig?
Das hängt vom Gesetz oder vom Vertrag ab. Die Fälligkeit von Schulden gegenüber dem Staat wird in der Regel in einem Gesetz geregelt, die Fälligkeit von Privatschulden häufig durch einen Vertrag. Die Zahlung erfolgt dann rechtzeitig, wenn das Geld am letzten Tag der Zahlungsfrist dem Gläubiger übergeben oder seinem Konto gutgeschrieben wurde.
3 Muss eine Mahnung eingeschrieben verschickt werden?
Nein, es gibt keine solche Vorschrift. Man kann einen Schuldner auch mündlich, per A-Post, E-Mail oder SMS mahnen. Ein eingeschriebener Brief hat den Vorteil, dass man die Zustellung der Mahnung besser beweisen kann.
4 Muss vor einer Betreibung mehrmals gemahnt werden?
Nein. Mahnungen sind freiwillig. Wer von von einer Person oder einer Firma Geld will, kann sie auch ohne vorherige Mahnung betreiben.
5 Gibt es Ausnahmen?
Ja. Zum Beispiel bei Versicherungsverträgen. Versicherungen müssen säumige Schuldner vor einer Betreibung mahnen und sie auffordern, innert 14 Tagen zu zahlen.
6 Wann sind Mahngebühren geschuldet?
Nur wenn eine gesetzliche Grundlage dafür besteht oder in einem Vertrag eine Mahngebühr betragsmässig vereinbart wurde. Pauschale Formulierungen wie «Es werden Mahngebühren erhoben» genügen nicht.
7 Ab wann ist ein Verzugszins gschuldet?
In der Regel ab Erhalt der ersten Mahnung. Der Verzugszins ist auch ohne vertragliche Abmachung geschuldet.
8 Wie hoch ist der Verzugszins?
Gemäss Gesetz 5 Prozent. Ein höherer Zinssatz ist zulässig, wenn dies etwa in einem Vertrag vereinbart wurde.
9 Darf ein Inkassobüro zusätzlich zum Verzugszins einen «Verzugsschaden» fordern?
Nein. In der Regel deckt bereits der Verzugszins den allfälligen Schaden für ver-spätete Zahlung. Einen Verzugsschaden kann ein Gläubiger nur fordern, wenn ihm ein höherer Schaden entstanden ist. Das ist aber kaum denkbar, weil es auf Kontogut-haben praktisch keinen Zins mehr gibt. Somit entsteht aus einer verspäteten Zahlung in der Regel kein finanzieller Nachteil.
10 Was tun, wenn eine Firma trotzdem einen Verzugsschaden oder nicht vereinbarte Mahngebühren einfordert?
Man muss immer nur so viel zahlen, wie geschuldet ist. Es empfiehlt sich, dem Unternehmen einen Brief zu schicken und darin die Differenz zwischen Forderung und Zahlung zu erklären (Musterbrief auf Saldo.ch/verzugsschaden).
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