Zehn Fragen zu unbezahltem Urlaub

1 Haben Angestellte einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Nein. Dazu braucht es immer das ­Einverständnis des Arbeitgebers.

2 Muss ein unbezahlter Urlaub ­schriftlich vereinbart werden?

Nein. Es ist aber empfehlenswert, die ­Sozialversicherungsbeiträge während des unbezahlten Urlaubs genau zu regeln. 

3 Entsteht bei einem unbezahlten ­Urlaub eine Lücke in der AHV?

In jedem Kalenderjahr muss ein Mindestbeitrag in die AHV eingezahlt werden, sonst wird im Alter die Rente gekürzt. AHV-­pflichtig sind auch Leute, die keiner ­Erwerbstätigkeit nachgehen. Wer wegen ­eines unbezahlten Urlaubs mit den Einzahlungen des Arbeitgebers nicht auf den jährlichen Mindestbeitrag kommt, kann das Geld selbst bei der AHV-Zweigstelle seiner Wohnsitzgemeinde einzahlen. Wer das verpasst, kann die Einzahlung während fünf Jahren nachholen. 

4 Welchen Einfluss hat ein unbezahlter Urlaub auf die Unfalldeckung?

Wer mindestens acht Stunden pro Woche ­arbeitet und angestellt ist, ist obligatorisch für Freizeitunfälle versichert. Diese Deckung der betrieblichen Unfall­versicherung erlischt 31 Tage nach dem letzten Lohnanspruch. Sie kann mit einer sogenannten Abredeversicherung um sechs Monate verlängert werden. Diese ist ­allen zu empfehlen, die einen unbezahlten ­Urlaub nehmen. Wer länger weg ist, muss sich bei seiner Krankenkasse für Unfälle versichern. Arzt- und Spitalkosten sind dann via Grundversicherung gedeckt.

5 Erhält ein Angestellter Lohn, wenn er während des Urlaubs ­erkrankt?

Nein. Denn er hätte ja nicht gearbeitet, wenn er nicht erkrankt wäre. 

6 Muss man bei einem unbezahlten ­Urlaub auch an die Pensionskasse denken?

Ja. Man muss sich entscheiden, ob die ­Pensionskassenprämien während der Zeit des Urlaubs sistiert werden sollen – dann entfällt aber auch der Risikoschutz bei ­Invalidität und Todesfall. Empfehlenswert ist es, mindestens die Risikoprämien weiter zu zahlen. Allerdings muss man dann für die Zeit des unbezahlten Urlaubs auch den Teil des Arbeitgebers übernehmen. 

7 Besteht während eines Urlaubs weiter ein Anspruch  auf Familienzulagen?

Ja. Aber längstens für den laufenden und die folgenden drei Kalendermonate. Dann werden die Familienzulagen bis zur Wiederaufnahme der ­Tätigkeit sistiert.

8 Wie wirkt sich ein unbezahlter Urlaub auf die Dienstjahre aus?

Auf die Anzahl Dienstjahre hat der ­unbezahlte Urlaub keinen Einfluss. 

9 Was passiert mit dem ­Ferien­anspruch?

Während eines unbezahlten Urlaubs hat man selbstverständlich keinen Anspruch auf Ferien. Der Ferienanspruch pro Jahr wird somit um die Zeit des Urlaubs ­verhältnismässig gekürzt.

10 Können sich unbezahlte Ferien bei einer Arbeitslosigkeit auswirken?

Ja. Anspruch auf Arbeitslosentaggelder hat, wer während der letzten 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zahlte. Wer also etwa kurz vor seiner ­Arbeits­losigkeit länger als zwölf Monate im unbezahlten Urlaub war, geht leer aus. 

 

04.04.2018

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