Zehn Fragen zum Autofahren
1 Was passiert, wenn man den Führerschein bei einer Kontrolle nicht bei sich hat?
Das wird mit einer Busse von 20 Franken bestraft.
2 Darf man am Steuer telefonieren?
Nur mit einer Freisprechanlage. Sonst kostet die Busse 100 Franken. Und bei einem Unfall riskiert man die Kürzung von Versicherungsleistungen. Trotz Freisprechanlage kann man bestraft werden, wenn aufgrund der Fahrweise festgestellt wird, dass der Fahrer abgelenkt war. Generell gilt: Bei Unaufmerksamkeit am Steuer drohen Bestrafung und Ausweisentzug.
3 Was riskiert man bei zu hoher Geschwindigkeit innerorts?
Fährt man bis zu 15 km/h zu schnell, beträgt die Busse maximal 250 Franken. Wer die Limite um 16 km/h oder mehr überschreitet, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Zudem wird man bei Überschreitung um 16 bis 20 km/h verwarnt, bei 21 bis 24 km/h ist der Ausweis für einen Monat, ab 25 km/h für mindestens drei Monate weg.
4 Ist es erlaubt, andere Fahrer vor Radarkontrollen zu warnen?
Ja. Radarwarnungen von Autofahrern untereinander (Handzeichen, nicht aber Hupe oder Scheinwerfer) sind zulässig. Verboten sind aber Warnungen vor Polizeikontrollen via Internet, kostenpflichtige SMS-Dienste oder Navigationsgeräte etc.
5 Darf man hochschwanger Auto fahren?
Ja, solange die Fahrfähigkeit durch Übelkeit, Müdigkeit, Medikamente usw. nicht so eingeschränkt ist, dass man seinen Vorsichtspflichten nicht mehr genügen kann. Das Anschnallen bleibt Pflicht. Wird man ohne Sicherheitsgurt erwischt, kostet das 60 Franken Busse.
6 Bis wann müssen Kinder im Kindersitz mitfahren?
Für Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 1,5 Meter sind, muss je nach Gewicht des Kindes eine Babyschale, ein Kindersitz oder Sitzpolster mit entsprechender Zulassung installiert sein, sonst drohen 60 Franken Busse.
7 Wie dürfen Haustiere mitreisen?
Haustiere gelten als Ladung. Diese ist so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt. Tiere gehören also nicht auf den Beifahrersitz, sondern zum Beispiel in gesicherte Boxen.
8 Kann die Polizei ohne konkreten Verdacht verlangen, dass man ins Röhrchen bläst?
Ja. Sie darf jeden Autofahrer ohne Grund einem Atemlufttest unterziehen.
9 Wird der Ausweis bei 0,5 Promille entzogen?
In der Regel nicht. Liegt der gemessene Wert zwischen 0,5 und 0,79 Promille, erhält man eine Busse und wird verwarnt. Hat man aber gleichzeitig andere Verkehrsregeln verletzt oder wurde in den letzten zwei Jahren bereits eine Verwarnung oder ein Ausweisentzug ausgesprochen, muss man den Ausweis für mindestens einen Monat abgeben.
10 Was passiert bei 0,8 Promille und mehr?
Der Führerausweis wird für mindestens 3 Monate entzogen – je mehr Promille, desto länger. Zudem droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
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Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
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Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.