Zehn Fragen zum E-Bike
1 Welche Velos gelten als E-Bike?
Im Recht existiert der Begriff E-Bike nicht. Ein Teil der Velos mit Elektromotor wird wie ein normales Fahrrad behandelt (Typ 1: Leistung bis 500 Watt, Tempo mit Motor bis 20 km/h, mit Tretunterstützung bis 25 km/h). Der Typ 2 gilt als Motorfahrrad (Leistung bis 1000 Watt, Tempo mit Motor bis 30 km/h, mit Tretunterstützung bis 45 km/h).
2 Braucht es einen Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild?
Nur für den Typ 2. Motorfahrrad-Kontrollschilder und -Vignetten kann man auf dem Strassenverkehrsamt, zum Teil auch bei Mofahändlern und der Gemeinde beziehen.
3 Sind in der Schweiz alle Modelle erlaubt?
Nein. Beim Kauf eines Typ-2-Bikes sollte man unbedingt darauf achten, dass es sich um ein typengenehmigtes Fahrzeug handelt. So ist sichergestellt, dass man die Zulassung problemlos erhält. Privat importierte E-Bikes vom Typ 2 müssen vor der Zulassung durch einen Verkehrsexperten des kantonalen Strassenverkehrsamts daraufhin geprüft werden, ob sie die geltenden Vorschriften erfüllen.
4 Gibt es unterschiedliche Vorschriften für die Ausstattung?
Ja. Bei Typ 1 genügt beispielsweise eine fest angebrachte Fahrradbeleuchtung. Bei Typ 2 sind eine Motorfahrrad-Beleuchtung sowie ein Rückspiegel Pflicht.
5 Wer darf ein E-Bike fahren?
Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
6 Braucht man einen Führerausweis?
Bei Typ 1 brauchen 14- und 15-Jährige einen Ausweis der Kategorie M (Mofaausweis). Ab 16 Jahren braucht man keinen Ausweis mehr. Bei Typ 2 braucht es mindestens einen Führerausweis der Kategorie M. Hat man einen Motorrad- oder Auto-Führerausweis, darf man auch ein E-Bike fahren.
7 Ist eine Haftpflichtversicherung nötig?
Nur bei Typ 2 (Kontrollschild mit Vignette). Bei Typ 1 ist sie freiwillig. Im eigenen Interesse sollte aber jeder Fahrer eine Versicherung haben. Sie ist in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen («K-Tipp» 2/12).
8 Besteht eine Helmpflicht?
Für Typ 1 nicht. Für Typ 2 gilt: Ein Velohelm ist obligatorisch, wenn mit Tretunterstützung mehr als 25 km/h erreicht werden können. Ein Mofahelm ist vorgeschrieben, wenn mit reiner Motorkraft mehr als 20 km/h möglich sind.
9 Darf man mit einem E-Bike einen als «Radweg» gekennzeichneten Weg benutzen?
Für beide Typen gilt: Die Benützung von Radwegen ist obligatorisch.
10 Was gilt beim Verkehrsschild «Verbot für Motorfahrräder» für E-Bikes?
Mit Typ 1 darf man durchfahren, auch mit eingeschaltetem Motor. Mit Typ 2 darf man den Weg nur benutzen, wenn der Motor abgeschaltet ist oder wenn mit Motorkraft allein nicht mehr als 20 km/h und mit Tretunterstützung nicht mehr als 25 km/h möglich sind.
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Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


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