Zehn Fragen zum Eheschutz

1 Wann ist das ­Eheschutzgericht ­zuständig?

Laut Gesetz für Fälle, bei denen Ehegatten in wichtigen Angelegenheiten uneinig sind. Das kommt vor allem bei der Auflösung des gemeinsamen Haushalts vor. Dann geht es darum, die Betreuung der Kinder, die Zusprechung der Wohnung und die Unterhaltsleistungen zu regeln.

2 Wohin muss man sich in solchen ­Fällen wenden?

An das Gericht am Wohnsitz eines der ­beiden Ehegatten.

3 Müssen die Ehegatten gemeinsam das Gericht anrufen?

Nein. Aber beide müssen persönlich zur Verhandlung erscheinen. Das gilt auch dann, wenn Sie sich durch Anwälte vertreten lassen.

4 Wie geht das Gericht vor?

Nach Erhalt des Gesuchs lädt es die ­Ehegatten zu einer Verhandlung vor, hört beide an und versucht zu vermitteln. Kommt keine Einigung zustande, fällt es einen Entscheid.

5  Ist es empfehlenswert, in Sachen ­Eheschutz ­einen Anwalt ­beizuziehen?

Es kommt auf die Verhältnisse an. Das ­Gericht macht sich selbst ein Bild über die Situation. Bei unklaren und komplizierten ­finanziellen Verhältnissen ist es aber sinnvoll, ­einen ­Anwalt beizuziehen. Dringend zu ­empfehlen ist dies, wenn der andere Gatte sich anwaltlich vertreten lässt.

6 Muss derjenige Ehegatte die Wohnung verlassen, der sich trennen will?

Nicht unbedingt. Bei Uneinigkeit unter den Partnern spricht das Gericht die Wohnung jenem Ehegatten zu, dem sie mehr dient. In der Regel darf in der Wohnung bleiben, wer die Kinder häufiger betreut.

7 Muss der Elternteil, welcher die ­Kinder betreut, zusätzlich einen Job suchen?

Ja, falls das Einkommen nicht reicht, um zwei Haushalte zu finanzieren, und die ­Kinderbetreuung eine Teilzeitarbeit zulässt. Wenn es finanziell möglich ist, wird die ­bisherige Rollenverteilung beibehalten.

8 Kann das Gericht einschreiten, wenn der Unterhaltspflichtige ­voraussichtlich keine Alimente zahlen wird?

Ja, in solchen Fällen kann das Gericht den ­Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen ­anweisen, den entsprechenden Betrag ­direkt dem Berechtigten zu überweisen.

9  Wie lange gelten die Eheschutzmassnahmen?

Solange die Ehegatten ­getrennt leben, also weder wieder ­zusammenziehen noch sich scheiden ­lassen. Jeder Gatte kann aber in dieser Zeit eine Änderung der vom Gericht ­angeordneten Mass­nahmen verlangen.

10 Kann man eine Reduktion der Alimente verlangen, wenn das Einkommen sinkt?

Ja, falls sich die finanziellen Verhältnisse ­erheblich und dauernd ändern. Das ist ­beispielsweise bei einer dauernden Einkommenseinbusse der Fall.

16.02.2021

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