Zehn Fragen zum Erbvertrag

1 Was ist ein Erbvertrag?

Eine Vereinbarung, in der mindestens zwei Personen Abmachungen über die Verteilung ihres Nachlasses treffen.

2 Wie kommt ein Erbvertrag zustande?

Der Vertrag muss vor zwei Zeugen ­unterschrieben und von einem Notar ­beurkundet werden. Nur dann ist er gültig. Die ­Notariatstarife sind von Kanton zu ­Kanton sehr unterschiedlich. Man kann den Notar in der ganzen Schweiz frei wählen.

3 Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Ein Testament kann jederzeit ge­ändert oder vernichtet werden. Ein Erb­vertrag hingegen ist verbindlich. Deshalb ist ein Vertrag dann sinnvoll, wenn die Unter­zeichner sich gegenseitig oder andere ­unwiderruflich begünstigen wollen. 

4 Können sich Konkubinatspartner in einem Erbvertrag gegenseitig als Alleinerben einsetzen?

Ja. Werden dadurch aber Pflichtteile von Nachkommen oder Eltern verletzt, können diese auf ihrem Pflichtteil bestehen.

5 Kann man in einem Erbvertrag auch auf sein Erbe verzichten?

Ja, pflichtteilsberechtigte Erben können auf diese Art definitiv auf ihren Pflichtteil verzichten. Das ist mit oder ohne Gegen­leistung möglich.

6 Können auch Minderjährige zugunsten der Eltern auf ihren ­Pflichtteil verzichten?

Nein. Nur wer volljährig und urteilsfähig ist, kann gültig auf erbrechtliche Ansprüche verzichten. Auch wer über den eigenen Nachlass verfügen will, muss handlungs­fähig sein.

7 Kann man auch nach einem ­abgeschlossenen Erbvertrag zu Lebzeiten frei über sein Vermögen ­verfügen?

Ja. Der Erbvertrag regelt nur, was nach dem Tod mit dem noch vorhandenen ­Vermögen geschehen soll. Der Vertrag hat keinen ­Einfluss auf die Verwendung des Vermögens zu Lebzeiten einer Person. Der Vertrag kann also niemanden daran hindern, sein Hab und Gut zu verbrauchen oder zu verschenken. 

8 Kann man einen Erbvertrag später wieder kündigen?

Nein. Der Vertrag ist verbindlich. Man kann ihn nur aufheben, wenn alle einverstanden sind, die den Vertrag unterschrieben ­haben. Dafür genügt eine schriftlich unterzeichnete Vereinbarung aller Beteiligten. Man muss dafür nicht zum Notar.

9 Kann man den Vertrag abändern?

Ja, aber ebenfalls nur, wenn alle ­Unterzeichner damit einverstanden sind. Für eine Änderung muss man wiederum zum Notar und den neuen Erbvertrag ­beurkunden lassen.

10 Bleibt der Erbvertrag eines Ehepaars nach der Scheidung gültig?

Nein. Mit der Scheidung erlöscht der Erbvertrag. Es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor.

11.05.2021

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