Zehn Fragen zum Erbvertrag
1 Was ist ein Erbvertrag?
Eine Vereinbarung, in der mindestens zwei Personen Abmachungen über die Verteilung ihres Nachlasses treffen.
2 Wie kommt ein Erbvertrag zustande?
Der Vertrag muss vor zwei Zeugen unterschrieben und von einem Notar beurkundet werden. Nur dann ist er gültig. Die Notariatstarife sind von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Man kann den Notar in der ganzen Schweiz frei wählen.
3 Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Ein Testament kann jederzeit geändert oder vernichtet werden. Ein Erbvertrag hingegen ist verbindlich. Deshalb ist ein Vertrag dann sinnvoll, wenn die Unterzeichner sich gegenseitig oder andere unwiderruflich begünstigen wollen.
4 Können sich Konkubinatspartner in einem Erbvertrag gegenseitig als Alleinerben einsetzen?
Ja. Werden dadurch aber Pflichtteile von Nachkommen oder Eltern verletzt, können diese auf ihrem Pflichtteil bestehen.
5 Kann man in einem Erbvertrag auch auf sein Erbe verzichten?
Ja, pflichtteilsberechtigte Erben können auf diese Art definitiv auf ihren Pflichtteil verzichten. Das ist mit oder ohne Gegenleistung möglich.
6 Können auch Minderjährige zugunsten der Eltern auf ihren Pflichtteil verzichten?
Nein. Nur wer volljährig und urteilsfähig ist, kann gültig auf erbrechtliche Ansprüche verzichten. Auch wer über den eigenen Nachlass verfügen will, muss handlungsfähig sein.
7 Kann man auch nach einem abgeschlossenen Erbvertrag zu Lebzeiten frei über sein Vermögen verfügen?
Ja. Der Erbvertrag regelt nur, was nach dem Tod mit dem noch vorhandenen Vermögen geschehen soll. Der Vertrag hat keinen Einfluss auf die Verwendung des Vermögens zu Lebzeiten einer Person. Der Vertrag kann also niemanden daran hindern, sein Hab und Gut zu verbrauchen oder zu verschenken.
8 Kann man einen Erbvertrag später wieder kündigen?
Nein. Der Vertrag ist verbindlich. Man kann ihn nur aufheben, wenn alle einverstanden sind, die den Vertrag unterschrieben haben. Dafür genügt eine schriftlich unterzeichnete Vereinbarung aller Beteiligten. Man muss dafür nicht zum Notar.
9 Kann man den Vertrag abändern?
Ja, aber ebenfalls nur, wenn alle Unterzeichner damit einverstanden sind. Für eine Änderung muss man wiederum zum Notar und den neuen Erbvertrag beurkunden lassen.
10 Bleibt der Erbvertrag eines Ehepaars nach der Scheidung gültig?
Nein. Mit der Scheidung erlöscht der Erbvertrag. Es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor.
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