Zehn Fragen zum Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentum

1 Ist für Stockwerkeigentümer ein ­Erneuerungsfonds vorgeschrieben?

Nein. Das kann jede Stockwerkeigentümergemeinschaft selbst festlegen. Der Vorteil: Wenn man jedes Jahr einen Beitrag in den Renovationsfonds einzahlt, ist für künftige Sanierungen genügend Geld vorhanden. Und die Eigentümer müssen nicht plötzlich mit hohen Kosten rechnen.

2 Kann ein Erneuerungsfonds auch nachträglich eingerichtet werden?

Ja. Dazu bedarf es eines Beschlusses der ­Eigentümerversammlung mit einfachem Mehr. Soll ein neu beschlossener ­Erneuerungsfonds aber auch ins Stock­werkeigentümer-Reglement aufgenommen werden, ist meist ein qualifiziertes Mehr ­nötig.

3 Was muss bei der Einrichtung eines solchen Fonds geregelt werden?

Vor allem die Höhe der Beiträge jedes ­Eigentümers, die Fälligkeit der jährlichen Zahlungen, die Obergrenze des Fonds. ­Zudem: Wann und mit welcher Mehrheit die Höhe der Beiträge abgeändert werden kann, wer den Fonds verwaltet sowie der Verwendungszweck.

4 Wie hoch sind die Beiträge der ­einzelnen Eigentümer?

Jede ­Gemeinschaft kann die Höhe der ­Einlagen selbst im Gründungsakt, im ­Reglement oder in einem Beschluss der Versammlung festlegen. Ist nichts ge­regelt, entsprechen die Beiträge an den ­Erneuerungsfonds der jeweiligen Wert­quote der Eigentümer.

5 Kommt der Erneuerungsfonds auch für die Sanierung der Wohnung eines Stockwerkeigentümers auf?

Nein. Der Erneuerungsfonds dient nur als Reserve für grössere Sanierungen von ­gemeinschaftlichen Teilen des Hauses, wie etwa der Fassade oder des Dachs. 

6 Was gilt, wenn der Erneuerungs­fonds für eine Sanierung nicht ­ausreicht?

Dann können die Eigentümer zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Dies passiert oft bei grösseren Renovationen, wenn zu wenig Geld im Fonds ist.

7 Wie wird der Erneuerungsfonds ­verwaltet?

Die Gemeinschaft der Eigentümer bestimmt die Einlagen. Die Verwaltung der Liegenschaft sorgt ­dafür, dass die Eigentümer die jährlichen Fondseinlagen einzahlen. Dazu empfiehlt es sich, ein eigenes Konto auf den Namen der Eigentümergemeinschaft einzurichten.

8 Kann die Einlage in den Erneuerungsfonds von den Steuern abgezogen werden?

Ja. Jeder Eigentümer kann seine Einlagen als Unterhaltskosten von den Steuern ­abziehen. 

9 Kann man beim Verkauf der Wohnung die vorher eingezahlten Beiträge vom Kaufpreis abziehen?

Der Verkäufer hat gegenüber der Gemeinschaft beim Verkauf seines Anteils keinen Anspruch auf Auszahlung seiner Einlagen. Die Käufer übernehmen das Stockwerk­eigentum inklusive Anteil am Erneuerungsfonds. Die Höhe dieses Fonds wird bei der Bestimmung des Kaufpreises meist ­mitberücksichtigt. Denn bei wenig Geld im Fonds muss der Käufer mit höheren Kosten für Reparaturen rechnen, als wenn der Fonds gut geäufnet ist.

10  Kann man einen Erneuerungsfonds wieder auflösen?

Ja. Die Versammlung der Stockwerkeigen­tümer kann jederzeit die Auflösung und die Aufteilung des Erneuerungsfonds beschliessen. In diesem Fall erfolgt eine Aufteilung grundsätzlich entsprechend der von den ­Eigentümern geleisteten Fondsbeiträge.

07.12.2016

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: