Zehn Fragen zum Pikettdienst

1 Was bedeutet der Begriff Pikett im ­Arbeitsrecht?

Haben Angestellte Pikettdienst, müssen sie bereit sein, neben ihrer normalen Arbeitszeit einzuspringen. Oft geht es um die Be­hebung von Störungen, die Hilfeleistung in Notsituationen oder Kontrollgänge.  

2 Was ist der Unterschied zur Arbeit auf Abruf?

Bei der Arbeit auf Abruf geht es nicht um den Einsatz in unvorhersehbaren Ausnahmesituationen, sondern um ein Arbeitsverhältnis, bei dem die Arbeitszeiten nicht fix sind, sondern jeweils spontan zwischen ­Arbeitgeber und Angestellten vereinbart werden.

3 Darf man zum Pikettdienst gezwungen werden?

Nein. Pikett leisten müssen Angestellte nur, wenn dies im Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.  

4 Muss Pikettdienst entschädigt ­werden?

Dies sollte im Arbeitsvertrag geregelt werden. Grundsätzlich gilt: Wird der Pikettdienst im Betrieb geleistet, handelt es sich um Arbeitszeit. Steht jemand in seiner ­Freizeit auf Pikett, zählen die tatsächlich ­geleisteten Einsatzzeiten als Arbeitszeit.

5 Muss die Bereitschaft zum Einsatz nicht bezahlt werden?

Doch, gemäss Bundesgericht ist sie zu entschädigen. Es ist aber zulässig, einen geringeren Lohn zu zahlen als für die normale Arbeitszeit. Arbeitgeber können Pikettleistende auch mit einem höheren Grundlohn oder mehr Ferien entschädigen. 

6 Kann ein Einsatz am Sonntag ­kompensiert werden?

Ja, Angestellte haben in diesem Fall Anspruch auf Ersatzruhezeit: Bei einem Einsatz bis fünf Stunden muss diese Zeit kompensiert werden, ab fünf Stunden hat man Anspruch auf einen vollen Ersatzruhetag. 

7 Müssen Angestellte auch in den Ferien Pikettdienst leisten?

Nein. Ferien sind zur Erholung da. Es ist nicht möglich, Ferien zu beziehen, während man sich für Pikettdienste bereithalten muss.

8 Wie oft darf Pikettdienst geleistet werden?

Angestellte dürfen im Zeitraum von vier Wochen an höchstens sieben Tagen auf ­Pikett stehen. Nach Beendigung des letzten Dienstes – mit oder ohne Einsatz – darf der Angestellte während der zwei darauf ­folgenden Wochen nicht mehr zum Pikettdienst aufgeboten werden – ausser in Ausnahmefällen.

9 Müssen auch schwangere Frauen und stillende Mütter Pikettdienst leisten?

Nein. Sie dürfen nicht über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden. 

10 Bis wann müssen Pikettpläne ­bekanntgegeben werden?

Der Arbeitsplan ist den Angestellten möglichst früh mitzuteilen, in der Regel mindestens zwei Wochen vor einem geplanten Einsatz. Bei der Pikettplanung ist darauf zu achten, dass die Angestellten möglichst viel zusammenhängende Freizeit zur Verfügung haben, die pikettfrei ist. 

12.09.2017

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