Zehn Fragen zum Reglement für Stockwerk­eigentum

1 Muss jede Gemeinschaft von ­Stockwerkeigentümern ein Reglement erlassen?

Nein. Aber jeder Stockwerkeigentümer hat das Recht, eines zu verlangen. Weigert sich die Gemeinschaft, kann via Gericht ein Reglement eingeklagt werden. 

2 Ist ein solches Reglement sinnvoll?

Ja. Denn das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer nur sehr rudimentär.  

3 Wie kommt das Reglement zustande?

In der Regel wird bereits bei der ­Gründung von Stockwerkeigentum ein Reglement erlassen. Das ist aber auch ­später jederzeit möglich. Entweder an der Eigentümerversammlung mit der ­Zustimmung der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer, die zugleich über den grösseren Wertanteil verfügen. Oder schriftlich und einstimmig mit einem Beschluss, den alle unterschreiben. 

4 Wie ändert man das Reglement?

Grundsätzlich mit der gleichen ­Mehrheit wie beim Erlass des Reglements. Das Reglement kann aber auch eine andere ­Bestimmung enthalten. Zum Beispiel, dass für bestimmte Änderungen Einstimmigkeit der Eigentümer notwendig ist. 

5 Kann der Inhalt des Reglements frei festgelegt werden?

Grundsätzlich ja. Aber es gibt im Gesetz ­einige wenige Vorschriften, die per Reglement nicht abgeändert werden können. 

6 Was sollte im Reglement stehen? 

Die Organisation der Gemeinschaft, die Beschlussfassung, die Kompetenzen und die Verteilung der Kosten. Üblicherweise enthält das Reglement auch Bestimmungen über die Verwaltung, die Benutzung der gesamten Liegenschaft und die alleinigen Benützungsrechte sowie eine mehr oder weniger detaillierte Aufzählung der Rechte und Pflichten der Eigentümer. 

7 Ist ein Haustierverbot zulässig?

In der Regel nicht. Kleine Haustiere, die ohnehin nur innerhalb der Wohnung gehalten werden, können nicht verboten werden. Zulässig wäre jedoch, per ­Reglement die Haltung von grösseren ­Haustieren von der Einwilligung der Gemeinschaft abhängig zu machen. 

8 Darf das Reglement beliebige Gründe für den Ausschluss eines Eigentümers vorsehen?

Nein. Für einen Ausschluss eines ­Eigentümers müssen schwerwiegende Gründe ­vorliegen – zum Beispiel schwere ­Belästigungen anderer Eigentümer oder ­extreme Kinderfeindlichkeit. Die ­Gesellschaft muss vorher alles Zumutbare unternehmen, um einen fehlbaren ­Eigentümer zur Vernunft zu bringen. 

9 Soll man das Reglement im ­Grundbuch eintragen? 

Das ist möglich, aber nicht notwendig.

10 Gilt das Reglement für alle ­Stockwerkeigentümer?

Ja. Egal, ob man beim Erlass dafür oder ­dagegen war – oder ob man überhaupt ­dabei war. Das Reglement gilt also für jeden ­Käufer eines Stockwerkanteils – selbst wenn es im Grundbuch nicht eingetragen ist.

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20.02.2018

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