Zehn Fragen zum Strafbefehl
1 Was ist ein Strafbefehl?
Ein Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Wenn sich eine beschuldigte Person nicht innert der gesetzlichen Frist dagegen wehrt, wird der Strafbefehl zu einem vollstreckbaren Urteil.
2 In welchen Fällen darf die Staatsanwaltschaft ein Verfahren mit einem Strafbefehl erledigen?
Wenn sie maximal eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ausspricht. Laut Gesetz müsste die beschuldigte Person den Sachverhalt eingestanden haben. Oder er müsste anderweitig ausreichend abgeklärt sein. Faktisch versenden aber viele Staatsanwaltschaften auch Strafbefehle, ohne den Sachverhalt vorher genau abgeklärt zu haben. Das machen sie erst dann, wenn der Beschuldigte Einsprache erhebt.
3 Schreibt das Gesetz nicht vor, dass Beschuldigte vor dem Erlass eines Strafbefehls zu den erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen können?
Nein. Eine Anhörung der Beschuldigten ist nicht nötig.
4 Muss ein Strafbefehl begründet werden?
Nein – im Gegensatz zu einem Urteil eines Gerichts. Eine Begründungspflicht sieht das Gesetz beim Strafbefehl nur für den Widerruf einer früher bedingt ausgesprochenen Sanktion oder einer bedingten Entlassung vor.
5 Wie kann man sich gegen einen Strafbefehl zur Wehr setzen?
Mit einer schriftlichen Einsprache an die Staatsanwaltschaft. Die Einsprache muss nicht begründet werden.
6 Innert welcher Frist muss Einsprache erhoben werden?
Innert zehn Tagen ab Erhalt des Strafbefehls. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Eingabe am letzten Tag der Frist bei der Staatsanwaltschaft abgegeben oder der Schweizer Post übergeben wird. Achtung: Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
7 Kann man noch etwas tun, wenn man diese Frist verpasst hat?
Nur in Ausnahmefällen kann ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist gestellt werden. Dabei ist glaubhaft zu machen, dass man die Einsprachefrist aus einem nicht selbst verschuldeten Grund verpasst hat. Sowohl das Gesuch wie auch die versäumte Einsprache sind innert 30 Tagen an die Staatsanwaltschaft zu richten.
8 Ist die Einsprache gegen einen Strafbefehl mit Kosten verbunden?
Nein, die Einsprache kostet nichts. Allerdings kommen nach der Einsprache weitere Verfahrenskosten dazu, falls später ein Gericht an der Verurteilung festhält.
9 Was passiert nach einer Einsprache?
Falls die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl festhalten will, werden die Akten umgehend oder nach Beweiserhebungen und der Anhörung der beschuldigten Person an das Gericht überwiesen. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren aber auch einstellen, falls sie die Anklage nicht begründen kann.
10 Werden Strafbefehle im Strafregister eingetragen?
Vergehen werden immer eingetragen, Übertretungen erst ab einer Busse von über 5000 Franken. Vergehen sind Taten, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind. Übertretungen werden nur mit einer Busse bestraft.
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