Zehn Fragen zum Todesfall

Müssen Verstorbene auf einem Friedhof beerdigt werden?

Nur im Falle einer Erdbestattung. Nach einer Kremation darf die Asche auch nach Hause genommen oder im Freien verstreut werden.

Endet die Wohnungsmiete im Todesfall automatisch?

Nein. Mietverträge laufen nach dem Tod weiter. Sie gehen auf die Erben über. Diese können Wohnungsmietverträge aber mit einer Frist von drei Monaten auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen. Oder sie suchen einen zumutbaren Ersatzmieter, der bereit ist, den Mietvertrag schon früher zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen.

Endet eine Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers?

Ja, ausser die Vollmacht wurde ausdrücklich über den Tod hinaus erteilt. Solche Vollmachten können von den Erben jederzeit widerrufen werden.

Was müssen die Erben unternehmen, damit sie zu einer Erbengemeinschaft werden?

Nichts. Die Erbengemeinschaft entsteht automatisch mit dem Tod des Erblassers. Bis zur Erbteilung können die Mitglieder der Gemeinschaft nur gemeinsam handeln. Es kann daher sinnvoll sein, eine oder mehrere Personen aus der Erbengemeinschaft zu bevollmächtigen, im Namen aller zu handeln – entweder mit einer Generalvollmacht oder einer Vollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte.

Können die Erben einen Willensvollstrecker bestimmen?

Nein. Nur wer im Testament des Verstorbenen als Willensvollstrecker vorgesehen ist, kann vom Gericht als solcher eingesetzt werden.

Wie kann sich ein Erbe wehren, wenn er mit der Arbeit des Willensvollstreckers nicht einverstanden ist?

Er kann sich beim Gericht beschweren, das den Willensvollstrecker eingesetzt hat. Es kann dem Willensvollstrecker Weisungen erteilen oder ihn absetzen.

Im Jahr 2023 ändert die Pflichtteilsregelung. Was wird anders? 

Der Pflichtteil von Kindern wird 2023 von heute drei Vierteln ihres gesetzlichen Erbanspruchs auf zwei Viertel reduziert. Der Pflichtteil der Eltern wird abgeschafft. Wer keine Nachkommen hat und ledig ist, kann somit per Testament frei über seinen Nachlass verfügen.

Haben Lebenspartner von der Pensionskasse des Verstorbenen Hinterlassenenleistungen zugut?

Das hängt vom Reglement der Pensionskasse ab, bei welcher der Verstorbene versichert war. Darin kann vorgesehen sein, dass im Todesfall eine Kapitalleistung oder eine Rente an den überlebenden Partner ausgerichtet wird.

Müssen die Erben Ergänzungs­leistungen zurückzahlen, welche die verstorbene Person vor dem Tod bezog?

Nur soweit die Erbschaft den Betrag von 40 000 Franken übersteigt. Diese neue gesetzliche Regelung gilt allerdings erst für Ergänzungsleistungen, die seit 2021 ausbezahlt wurden.

Muss der Beistand einer verstorbenen Person die Bestattung organisieren?

Nein. Die Organisation der Beerdigung ist Aufgabe der Angehörigen.

01.03.2022

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