Zehn Fragen zum Velofahren
1 Was gehört zur Pflichtausrüstung von Velos?
Fahrräder müssen intakte Reifen und Bremsen haben. Ebenfalls vorgeschrieben sind Reflektoren. Nachts, in der Dämmerung, bei schlechten Sichtverhältnissen sowie in Tunneln müssen Velos mit eingeschaltetem Licht unterwegs sein. Die Lichter können fest installiert oder abnehmbar sein.
2 Ist die Benutzung von Velowegen obligatorisch?
Ja. Ist ein Veloweg oder Fahrradstreifen vorhanden, muss man diesen benutzen. Ausser in Kreiseln und auf Einspurstrecken müssen Velofahrer auf der Strasse möglichst am rechten Strassenrand fahren.
3 Dürfen zwei Velofahrer nebeneinander fahren?
Das Nebeneinanderfahren zu zweit ist ausnahmsweise erlaubt – etwa auf Velowegen, in Begegnungszonen oder wenn eine mehr als zehnköpfige Gruppe gemeinsam unterwegs ist. Der übrige Verkehr darf dadurch aber nicht behindert werden.
4 Braucht das Velo eine Glocke?
Nein. Glocken sind freiwillig.
5 Dürfen Velofahrer rechts an einer stehenden Autokolonne vorbeifahren?
Ja, wenn genügend Platz vorhanden ist. Verboten ist das slalomartige Vorfahren. Und man darf die Weiterfahrt der Autos nicht behindern.
6 Darf man mit dem Velo bei Rot rechts abbiegen?
Nur, wenn neben der Ampel ein entsprechendes Signal angebracht ist.
7 Dürfen Kinder mit dem Velo auf die Strasse?
Ja, sobald sie alleine fahren können. Auf Hauptstrassen müssen Kinder unter 6 Jahren aber von einer Person begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Sind keine Velowege oder -streifen vorhanden, dürfen bis zwölfjährige Kinder auf dem Trottoir fahren. Sie müssen aber auf die Fussgänger Rücksicht nehmen und ihnen den Vortritt lassen.
8 Welche Regeln gelten beim Transport von Gegenständen?
Die mitgeführten Sachen dürfen höchstens einen Meter breit sein. Die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden, und der Velofahrer muss ungehindert Handzeichen geben können.
9 Darf man das Velo auf dem Trottoir parkieren?
Ja, wenn Platz von mindestens 1,5 Metern freibleibt und nichts anderes markiert ist.
10 Darf jemandem das Velofahren verboten werden?
Ja, wenn man aufgrund einer Krankheit nicht fürs Velofahren geeignet ist. Ein Fahrverbot von mindestens einem Monat droht, wenn man den Verkehr schwer oder mehrmals gefährdet – und wenn man betrunken Fahrrad fährt.
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