Zehn Fragen zum Zivilprozess
1 Für welche Verfahren sind Zivilgerichte zuständig?
Zivilgerichte beurteilen Klagen zwischen Privatpersonen, zwischen Unternehmen oder zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Die häufigsten Fälle betreffen Geldforderungen und familienrechtliche Auseinandersetzungen.
2 Wo muss eine Zivilklage eingereicht werden?
Bei der Schlichtungsbehörde der Gemeinde. Das ist meistens das Friedensrichteramt. Für Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Immobilien oder für Gleichstellungsfragen gibt es spezielle Schlichtungsstellen. Ehetrennungs- und Scheidungs-klagen können direkt beim erstinstanzlichen Gericht eingereicht werden.
3 Welches Gericht ist örtlich zuständig?
In der Regel jenes am Wohnsitz der beklagten Person oder am Sitz des eingeklagten Unternehmens. Das gilt immer dann, wenn das Gesetz oder der anwendbare Vertrag nichts anderes festlegen.
4 Können die Parteien das örtlich zuständige Gericht auswählen?
Ja, Kläger und Beklagte können sich über das zuständige Gericht einigen, sofern das Gesetz den Ort des Gerichts nicht zwingend vorschreibt.
5 Wo können Konsumenten gegen Unternehmen klagen?
Konsumenten haben die Wahl: Sie können entweder am eigenen Wohnort oder am Sitz des beklagten Unternehmens klagen. Eine davon abweichende Vereinbarung – beispielsweise im Kleingedruckten – ist ungültig. Klagt umgekehrt ein Unternehmen einen Konsumenten ein, muss es ihn immer an seinem Wohnsitz einklagen.
6 Welches Gericht ist für Streitigkeiten wegen einer Mietwohnung zuständig?
Mieter und Vermieter müssen am Ort der Wohnung klagen. Das gilt auch für Geschäftsräume. Und es gilt ebenso, wenn im Mietvertrag etwas anderes steht.
7 An welchem Gericht können Angestellte eine Klage gegen den Betrieb einreichen?
Sie können zwischen dem Gericht am Arbeitsort oder am Sitz des Betriebs wählen. Eine andere Regelung im Vertrag ist ungültig.
8 Welches Gericht ist für eherechtliche Klagen zuständig?
Das Gericht am Wohnsitz der Eheleute. Leben sie getrennt, kann die Klage beim Gericht an einem der beiden Wohnorte -eingereicht werden.
9 Wo klagt man bei Erbstreitigkeiten?
Für erbrechtliche Klagen ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständig.
10 Was gilt, wenn vor der Schlichtungsbehörde keine Einigung zustande kommt?
Dann stellt die Schlichtungsbehörde eine sogenannte Klagebewilligung aus. Damit kann die klagende Partei innert drei Monaten Klage beim Gericht einreichen. Die Schlichtungsbehörde kann auf Antrag des Klägers auch einen definitiven Entscheid fällen, wenn die Streitsumme nicht mehr als 2000 Franken beträgt. Bis zu einem Streitwert von 5000 Franken kann sie einen Urteilsvorschlag machen. Dieser wird definitiv, wenn ihn die Parteien nicht innert 20 Tagen ablehnen.
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