Zehn Fragen zur Gründung eines Vereins
1 Wann ist ein Verein gegründet?
Nachdem sich die Gründer versammelten und die Statuten genehmigten. Die Statuten müssen schriftlich verfasst werden.
2 Wie viele Leute braucht es für eine Vereinsgründung?
Mindestens zwei Personen.
3 Was muss in den Statuten geregelt werden?
Sie müssen den Zweck des Vereins, die Herkunft der finanziellen Mittel und die Organisation regeln.
4 Welche Zwecke darf ein Verein verfolgen?
Ein Verein ist für ideelle Zwecke gedacht – etwa Wohltätigkeit, Sport, Kultur oder Freizeit. Ein Verein darf in der Regel keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen, nicht gewinnorientiert sein, den Mitgliedern also keine Vermögensvorteile verschaffen. Erlaubt ist aber ein wirtschaftlicher Nebenzweck – unter der Voraussetzung, dass er mit dem ideellen Hauptzweck des Vereins zusammenhängt. So darf ein Skiklub etwa ein Bergrestaurant betreiben.
5 Wo befindet sich der Sitz eines Vereins?
Die Gründer können den Sitz frei wählen. Ein Verein kann auch Zweigniederlassungen haben. Bestimmen die Statuten keinen bestimmten Sitz, befindet er sich am Ort der Verwaltung.
6 Ist der Name eines Vereins frei wählbar?
Ja. Ein Vereinsname darf aber nicht täuschend sein oder zu Verwechslungen führen. Er muss sich von den Bezeichnungen anderer Organisationen unterscheiden.
7 Wie muss ein Verein organisiert sein?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Vereinsversammlung der Mitglieder sowie ein Vorstand, der aus mindestens einem Mitglied bestehen muss.
8 Muss man einen Verein ins Handelsregister eintragen?
Nein. Es sei denn, er betreibt ein kaufmännisches Gewerbe oder ist revisionspflichtig. Letzteres ist dann der Fall, wenn Bilanzsumme, Umsatz oder Anzahl Stellen bestimmte Mindestgrössen übersteigen.
9 Dürfen Gründungsmitglieder mehr Rechte haben als später beitretende Vereinsmitglieder?
Ja. Die Statuten können für Gründungsmitglieder bestimmte Vorteile vorsehen. Diese müssen aber sachlich gerechtfertigt sein.
10 Haften die Mitglieder für Schulden des Vereins?
Laut Gesetz haftet nur das Vereinsvermögen für Schulden des Vereins. Die persönliche Haftung der Mitglieder kann man in den Statuten vorsehen. Davon ist aber abzuraten, weil das Risiko für die Mitglieder unberechenbar wäre.
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