Zehn Fragen zur Haftung der Angestellten

1 Haften Angestellte für Schäden, die sie bei der Arbeit verursachen?

Zum Teil. Grundsätzlich gilt: Sie haften nur bei Verschulden, also wenn sie den ­Schaden absichtlich oder fahrlässig ­verursachen. 

2 Muss ein Angestellter auch bei ­Fahrlässigkeit voll für den Schaden aufkommen?

Nein. Bei Fahrlässigkeit ist die Höhe der Haftung abhängig vom Grad der Fahrlässigkeit und den genauen Umständen. Es spielt also eine Rolle, ob jemand leicht oder grob fahrlässig handelt.

3 Müssen Kassiererinnen für ein Manko in der Kasse aufkommen, wenn sie nicht aufgepasst haben? 

Nicht jeder Fehler führt zu einem Lohn­abzug. Wenn eine Kassiererin im Stress ­einmal aus Versehen falsch herausgibt, ist das in der Regel nur leichte Fahrlässigkeit. Solche Verluste gehören zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers. 

4 Muss ein Berufschauffeur für Schäden am Auto aufkommen?

Auch hier gilt: Bei geringfügiger ­Fahrlässigkeit gehören Blechschäden grundsätzlich zum Geschäftsrisiko, für das der Arbeitgeber aufkommen muss. Vergisst ein Chauffeur aber, auf einem abschüssigen Areal die Handbremse zu ziehen, ist das grob ­fahrlässig. Dann muss er mindestens einen Teil des Schadens übernehmen, ­eventuell sogar den ganzen. 

5 Spielt es eine Rolle, ob Fehler mit dem Stress am Arbeitsplatz im Zusammenhang stehen? 

Ja. Ein allfälliges Mitverschulden des Arbeitgebers wird bei der Bemessung einer Schadenersatzpflicht von Angestellten berücksichtigt. Zeitdruck kann zu einer Reduktion der Haftung führen. 

6 Ist die Haftung für Schäden höher, wenn jemand für den Job besonders qualifiziert ist? 

Ja, für sehr gut qualifizierte Arbeitnehmer gilt ein strengerer Massstab an die Sorgfalt. Wer eine Position übernimmt, für die ­überdurchschnittliche Fähigkeiten verlangt sind, wird rechtlich betrachtet auch eher schadenersatzpflichtig. 

7 Darf ein Betrieb eigene Vorschriften zur Haftung des Arbeitnehmers erlassen? 

Ja. Solche Bestimmungen im Arbeitsvertrag sind aber nur gültig, sofern sie insgesamt im Vergleich zum Gesetz für die Angestellten vorteilhaft sind.

8 Darf ein Betrieb seine ­Schadenersatzforderungen einfach vom Lohn abziehen?

Ja, aber der Lohn darf grundsätzlich nur so weit gekürzt werden, wie er das Existenzminimum des Angestellten übersteigt. 

9 Wann müssen Arbeitgeber ­Schadenersatz geltend machen?

Sofort nachdem sie den Schaden entdeckt haben. Tun sie das nicht und bezahlen sie den Lohn vollumfänglich und ohne Vor­behalt weiter, kann je nach den konkreten Umständen davon ausgegangen werden, dass sie auf Ersatz des Schadens verzichten. Auf jeden Fall müssen Arbeitgeber ­Schadenersatz einfordern, bevor das ­Arbeitsverhältnis zu Ende ist – oder es muss auf dem letzten Lohnzettel ein ­ausdrücklicher Vorbehalt vermerkt sein. 

10 Was gilt, wenn der Arbeitgeber den Schaden erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entdeckt?

Dann kann ihm selbstverständlich kein ­Vorwurf gemacht werden. Er kann seinen Schaden dann noch immer geltend machen. Generell verjähren Forderungen von Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis erst nach zehn Jahren. 

28.05.2018

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