Zehn Fragen zur Insolvenzentschädigung
1 Was ist eine Insolvenzentschädigung?
Es handelt sich um eine Entschädigung, die Angestellte von der Arbeitslosenversicherung erhalten, wenn ihr
Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und die ausstehenden Löhne nicht mehr bezahlen kann.
2 Wann erhält man eine Insolvenzentschädigung?
Voraussetzung ist, dass der Konkurs über den Arbeitgeber eröffnet wurde.
Oder ein Konkursverfahren nur deswegen nicht eröffnet wurde, weil wegen der offensichtlichen Überschuldung des Arbeitgebers kein Gläubiger bereit war, die Kosten für den Konkurs vorzuschiessen. Einen Anspruch auf Insolvenzentschädigung haben auch Angestellte, die gegen ihren Arbeitgeber für Lohnforderungen ein Pfändungsbegehren gestellt haben.
3 Welche Pflichten hat man als Angestellter, wenn der Lohn nicht mehr kommt?
Angestellte sind dann verpflichtet, den Arbeitgeber zügig zu mahnen und allenfalls zu betreiben. Sonst riskieren sie den Verlust ihres Anspruchs auf Insolvenzentschädigung.
4 Wie hoch ist die Insolvenzentschädigung?
Gedeckt sind die letzten vier Monatslöhne vor der Konkurseröffnung bis zu einem Maximallohn von 12 350 Franken pro Monat. Als Lohn gilt auch der anteilsmässige 13. Monatslohn. Nicht zum Lohn gehören Spesen.
5 Sind auch Familienzulagen abgesichert?
Nein, nicht über die Insolvenzentschädigung. Angestellte müssen diesen Anspruch direkt bei der Familienausgleichskasse des Arbeitgebers geltend machen.
6 Sind die Löhne auch nach der Konkurseröffnung gedeckt?
Nur wenn jemand ohne etwas vom Konkurs zu wissen über die Konkurseröffnung hinaus gearbeitet hat. In der Regel arbeitet dann aber niemand mehr, die Angestellten sind arbeitslos und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wird über den Betrieb der Konkurs eröffnet, sollte man daher schon am nächsten Tag beim Arbeitsamt am Wohnort vorsprechen, um keine Taggelder zu verlieren.
7 Wer ist für die Auszahlung der Insolvenzentschädigung zuständig?
Die Arbeitslosenkasse des Kantons, in dem die Firma ihren Sitz hat.
8 Wie wird die Insolvenzentschädigung ausgezahlt?
Zuerst erhält man eine Teilzahlung von 70 Prozent. Die restlichen 30 Prozent erhält man mit der Schlussabrechnung – abzüglich des Arbeitnehmeranteils für die Sozialversicherungen.
9 Wie beantragt man die Insolvenzentschädigung?
Innert 60 Tagen nach der Konkurseröffnung direkt bei der Arbeitslosenkasse. Ein Antragsformular findet man im Internet unter www.arbeit.swiss - Formular ! Antrag auf Insolvenzentschädigung.
10 Erhält man auch eine Insolvenzentschädigung, wenn man als Angestellter am Betrieb beteiligt ist?
Wer selber finanziell am Unternehmen beteiligt ist und bei den Entscheidungen ein gewichtiges Wort mitzureden hat, hat keinen Anspruch auf Insolvenzentschädigung. Das gilt auch für den mitarbeitenden Ehegatten. Wer hingegen Aktien eines Unternehmens besitzt, ohne in einem leitenden Gremium mitzuwirken, hat eine Insolvenzentschädigung zugut.
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