Zehn Fragen zur Kündigung der Arbeitsstelle

1 Wie lange dauert die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Laut Gesetz sieben Tage.

2 Kann diese Frist im Arbeitsvertrag verlängert oder verkürzt werden? 

Ja. In einem schriftlichen Arbeitsvertrag kann die Kündigungsfrist in der Probezeit verlängert werden. Sie darf auch verkürzt oder ganz wegbedungen werden. Im ­letzteren Fall gilt das Arbeitsverhältnis bei Empfang der Kündigung als beendet.

3 Welche Kündigungsfrist gilt nach der Probezeit?

Steht dazu nichts im schriftlichen Arbeitsvertrag, gilt die gesetzliche Regelung. Dann beträgt die Frist im ersten Dienstjahr einen Monat, vom zweiten bis und mit neunten Jahr zwei Monate und danach drei Monate. Eine Kündigungsfrist von ­weniger als einem Monat ist einzig für das ­erste Jahr zulässig – und auch dann nur, wenn das in einem Gesamtarbeitsvertrag so geregelt ist.  

4 Ist für die Einhaltung der ­Kündigungsfrist der Poststempel massgebend?

Nein. Entscheidend ist das Datum des ­Empfangs der Kündigung durch die andere Partei. Das Schreiben muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Empfänger ­eintreffen.

5 Kann die Kündigungsfrist auch ­während der Ferien von Angestellten beginnen? 

Ja. Während der Ferien ist man nicht vor ­einer Kündigung geschützt. Die Frist ­beginnt aber erst zu laufen, wenn die angestellte Person von der Kündigung Kenntnis nehmen kann. Verbringt sie ihre Ferien nicht zu Hause, beginnt die Kündigungsfrist erst beim Empfang des Kündigungs­schreibens nach der Rückkehr.

6 Dürfen für Angestellte und Arbeit­geber unterschiedlich lange ­Kündigungsfristen vereinbart werden?

Nein. Sieht der Arbeitsvertrag verschieden lange Fristen vor, gilt für beide Seiten die längere. 

7 Darf der Chef den Bezug der restlichen Ferien während der Kündigungsfrist verweigern?

Nein.  Denn die Ferien dienen der Erholung und müssen bezogen ­werden. Ausnahme: Wenn der Einsatz eines Arbeitnehmers für den Betrieb unentbehrlich ist. Dann müssen ihm die Ferien am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden. 

8 Darf man auf Abruf beschäftigten Angestellten während der Kündigungsfrist weniger Arbeit als vorher zuweisen?

Nein. Tut das der Arbeitgeber trotzdem, muss er den Durchschnittslohn der letzten sechs bis zwölf Monate zahlen.

9 Verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn jemand nach einer Freistellung erkrankt?

Nur wenn der Betrieb gekündigt hat. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um die ­Dauer der Krankheit – allerdings im ersten Dienstjahr um höchstens 30 Tage. Ab dem zweiten bis zum fünften Dienstjahr verlängert sie sich um höchstens 90 Tage, später um maximal 180 Tage. 

10 Darf auf die Einhaltung der ­Kün­digungsfrist verzichtet ­werden?

Ja. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeit­nehmer einig sind, dass sie den Vertrag per sofort auflösen wollen, ist dies gesetzlich erlaubt. Am besten schliesst man dann einen ­schrift­lichen Auflösungsvertrag, der alle noch offenen Lohnansprüche ­regelt.

04.12.2018

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