Zehn Fragen zur missbräuchlichen Kündigung

1 Wann spricht man von einer missbräuchlichen Kündigung?

Eine Kündigung kann laut Gesetz zum Beispiel dann missbräuchlich sein, wenn jemand wegen einer persönlichen Eigenschaft wie Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft oder Weltanschauung entlassen wird. Oder wenn ein Angestellter seine Stelle wegen der Ausübung verfassungsmässiger Rechte wie der Meinungsäusserungsfreiheit verliert.

2 Was ist unter einer missbräuchlichen Rachekündigung zu verstehen?

Von einer Rachekündigung spricht man, wenn Angestellte arbeitsrechtliche An­sprü­che aus dem Arbeitsverhältnis geltend ­machen und aus diesem Grund anschlies­send die Kündigung erhalten. Das ist etwa der Fall, wenn der Arbeitgeber kündigt, weil ein nur zu 50 Prozent arbeitsfähiger Angetellter der Weisung des Arbeitgebers nicht Folge leistet, 100 Prozent zu arbeiten.

3 Kann eine Kündigung in der Probezeit missbräuchlich sein?

Theoretisch ja. In der Gerichtspraxis kamen solche Fälle bisher aber nur vereinzelt vor. Denn Sinn und Zweck der Probezeit ist das gegenseitige Kennenlernen der Fähigkeiten, der Arbeitsweise, der Tätigkeit und des Unternehmens.

4 Kann eine Kündigung kurz vor ­Erreichen des Rentenalters missbräuchlich sein?

Ja, in seltenen Fällen. Dies generell aber nur, wenn der ­Angestellte schon lange in der Firma tätig ist. Und auch hier muss ein Missbrauchs­tatbestand vorliegen.

5 Ist eine missbräuchliche Kündigung trotzdem gültig?

Ja. Die Kündigung bleibt ­wirksam. Die gekündigte Person hat jedoch ­Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen und auf allfällige zusätz­liche Schadenersatzzahlungen.

6 Wie wird die Höhe der Entschädigung festgelegt?

Die Gerichte berücksichtigen verschiedene Faktoren – etwa die Schwere des Verschuldens des Arbeitgebers, ein allfälliges Mit­verschulden des Angestellten, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die finanzielle Situa­tion des Entlassenen oder voraussehbare ­alters- und gesundheitsbedingte Probleme beim Finden einer neuen Stelle.

7 Wie muss man vorgehen, wenn man eine Entschädigung verlangen möchte?

Der Betroffene muss während der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache gegen die Kündigung erheben. Danach kann er innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Schlichtungsbehörde am früheren Arbeitsort oder am Sitz der Firma eine Klage einreichen.

8 Wie ficht man eine missbräuchliche Kündigung an?

Wer eine missbräuchliche Kündigung ver­mutet, sollte Beweise für die tatsäch­lichen Gründe der Kündigung möglichst sorgfältig sammeln – zum Beispiel Do­ku­mente oder Aussagen von Zeugen. Gerichte ­weisen Missbräuchlichkeitsklagen vielfach ab, weil die Beweise nicht erbracht werden konnten.

9 Ergibt es Sinn, vom Arbeitgeber eine Begründung für die Kündigung zu verlangen?

Ja. Man sollte sofort eine schriftliche ­Begründung verlangen, wenn man eine Kündigung als missbräuchlich ­betrachtet.

10 Welche Entschädigung kann man wegen einer ungerechtfertigten fristlosen Entlassung fordern?

Wer ohne wichtigen Grund fristlos ent­lassen wird, kann ebenfalls eine Ent­schä­digung von bis zu sechs Monatslöhnen ­f­ordern – zuzüglich Lohnausfall.

30.05.2023

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