Zehn Fragen zur Pensionierung

Endet das Arbeits­ver­hältnis automatisch, wenn man pensioniert wird?
Nein. Der Arbeitsvertrag läuft weiter, solange niemand den Vertrag kündigt. Ausnahme: Im Vertrag steht ausdrücklich, dass er spätestens im Monat der ordent­lichen Pensionierung des Angestellten endet.

Muss man die Pen­sio­nie­rung bei der AHV anmelden, damit man die Rente bekommt?
Ja. Damit man die erste Rente pünktlich bekommt, sollte man sich drei bis sechs Monate vor der Pensionierung bei der AHV-Ausgleichskasse zum Bezug der Altersrente anmelden.

Wo muss man die Anmeldung einreichen?
Zuständig ist die Ausgleichskasse, bei der man zuletzt Beiträge entrichtet hat. Der Arbeitgeber kennt die Adresse. Man kann den Antrag auch bei der Ausgleichskasse des Kantons einreichen. Diese leitet ihn an die zuständige Kasse weiter. 

Wie meldet man sich bei der AHV an?
Man muss ein Anmeldeformular ausfüllen und die darin erwähnten Unterlagen einreichen. Es ist bei jeder AHV-Ausgleichskasse oder der AHV-Zweigstelle am Wohnort erhältlich. Man kann es auch unter www.ahv-iv.info herunterladen.

Ab wann besteht ein Anspruch auf Rente?
Die erste Rente erhält man für den Monat, der auf den 64. Geburtstag (Frauen) beziehungsweise 65. Geburtstag (Männer) folgt.

Kann man berechnen lassen, wie hoch die Rente in etwa ausfällt?
Ja. Bei der Ausgleichskasse, bei der man versichert ist, kann man einen entsprechenden Antrag stellen. Das Formular findet man unter www.ahv-iv.info

Was ist, wenn die zukünftige Rente nicht ausreicht?
Reichen AHV-Rente, Zusatzeinkünfte und Vermögen nicht aus, um den Lebens­bedarf zu decken, kann man Ergänzungsleistungen zur AHV beantragen. Einige Kantone und Gemeinden richten unter gewissen Voraussetzungen noch weitere Zusatzleistungen aus.

Können pensionierte Angestellte weiterhin in die Pensionskasse und die dritte Säule einzahlen?
Mit Erreichen des Pensionsalters endet die Beitragspflicht an die Pensionskasse. Wer länger arbeitet, kann freiwillig bis zum 70. Altersjahr in die Pensionskasse einzahlen, wenn dies im Reglement vorgesehen ist. In die dritte Säule kann man bis längstens fünf Jahre über das reguläre AHV-Alter hinaus Beiträge einzahlen, sofern man so lange erwerbstätig ist.

Erhält man den Steuerausweis zur AHV-Rente automatisch?
Ja. Steuerausweise betreffend AHV-Renten werden nach dem Jahreswechsel automatisch an die Pensionierten versandt – rechtzeitig zum Ausfüllen der Steuererklärung.

Wird die AHV-Rente auch bezahlt, wenn man auswandert?
Ja, Pensionierte Schweizer erhalten ihre AHV-Rente auch bei Wohnsitz im Ausland. Auf Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigungen haben sie dann aber keinen Anspruch.

28.08.2013

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