Zehn Fragen zur Rechtsschutzversicherung

1 Welche Leistungen sind versichert?

Die Verfahrenskosten des Gerichts inklusive Gutachterhonorare, die Kosten des Anwalts des Versicherten sowie eine Entschädigung für die Anwaltskosten der Gegenpartei, wenn der Versicherte ganz oder teilweise unterliegt und ihn das Gericht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. 

2 Worauf muss man beim Abschluss in erster Linie achten?

Längst nicht alle Rechtsstreitigkeiten sind versichert. Die Privatrechtsschutzpolicen decken zum Beispiel nur einen Teil der Verträge ab. Ehe- und erbrechtliche Auseinandersetzungen sind nicht versichert. Auch steuerrechtliche Verfahren sind nicht ver­sichert.

3 Welche Verträge sollte man auf jeden Fall versichern?

Die Versicherung sollte zumindest folgende Bereiche abdecken: Kauf, Miete, Arbeitsverträge, Werkverträge, Darlehensverträge, Aufträge, Versicherungsverträge – aber auch Telefon-, TV-, Internet- oder Pauschalreiseverträge.

4 Darf die Versicherung auch entscheiden, nicht zu prozessieren, und dem Versicherten den entstandenen Schaden direkt auszahlen?

Ja. Kommt die Gesellschaft zum Schluss, dass der Versicherte zwar gute Erfolgs­chancen hat, ein Prozess aber zu teuer wäre, kann sie dem Kunden den Schaden auch einfach direkt ersetzen. 

5 Sind die Versicherungen auch beim Verkehrsrechtsschutz unterschiedlich? 

Die Unterschiede sind in diesem Bereich deutlich geringer als im Privatrechtsschutz. 

6 Sind hier nur Vorfälle mit dem Auto, Motorrad oder dem Velo versichert?

Nein. Meist erstreckt sich der Rechtsschutz auch auf Vorfälle als Fussgänger und als Passagier von öffentlichen Verkehrsmitteln.

7 Hilft die Versicherung auch bei Strafverfahren?

Nein. Absichtlich begangene Delikte sind nicht gedeckt. Je nach Versicherung werden eventuell Kosten nachträglich übernommen, falls ein Freispruch erfolgte. Bussen können nicht versichert werden.

8 Was kann man tun, wenn die Versicherung die Übernahme von Rechtsstreitigkeiten ablehnt, weil das Verfahren angeblich aussichtslos sei? 

Dann ist die Versicherung auf Antrag des Versicherten verpflichtet, die Frage von ­einem Schiedsgutacher klären zu lassen.

9 Darf die Versicherung vorschreiben, welchen Anwalt man mit der Vertretung beauftragen muss?

Nein. Versicherte haben das Recht, ihren Anwalt selbst zu bestimmen, sofern die Rechtsstreitigkeit von der Police gedeckt ist und ein Gerichtsverfahren stattfindet. Die Anwälte müssen von der Versicherung unabhängig sein und dürfen von dieser keine Anweisungen annehmen.

10 Kann man auch erst dann eine Versicherung abschliessen, wenn eine rechtliche Streitigkeit entstanden ist?

Nein. Für alle Versicherungsverträge gilt: Bereits entstandene Schadenfälle kann man nicht mehr versichern. Zudem gilt bei einigen Rechtsschutzversicherern eine Wartefrist von einigen Monaten. Das bedeutet: Ein Streitfall, der während dieser Wartefrist entsteht, ist noch nicht versichert.

02.06.2017

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