Zehn Fragen zur Scheidung
1 Braucht es vor der Scheidung eine Trennung?
Nicht unbedingt. Die Ehepartner können sich sofort scheiden lassen, wenn beide damit einverstanden sind. Will nur ein Partner die Scheidung, ist in der Regel ein zweijähriges Getrenntleben nötig, bevor eine Scheidungsklage eingereicht werden kann.
2 Ist für die Scheidung ein Anwalt nötig?
Nein. Der Beizug eines Anwalts ist freiwillig und nicht erforderlich, wenn beide Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sind. Sehr zu empfehlen ist der Beizug eines Anwalts, wenn sich der andere Partner einen Anwalt nimmt oder bei komplizierten Vermögensverhältnissen.
3 Was ist eine Scheidungskonvention?
Das ist ein Vertrag, den die Ehegatten abschliessen, um die Folgen der Scheidung zu regeln. Eine Scheidungskonvention muss vom Gericht genehmigt werden, damit sie gültig ist.
4 Was muss in der Scheidungskonvention geregelt werden?
Die Scheidungsvereinbarung regelt die elterliche Sorge, die Betreuung der Kinder, die Kinderunterhaltszahlungen, den nachehelichen Unterhalt des Partners, die Aufteilung des ehelichen Vermögens sowie die Teilung der Pensionskassenguthaben.
5 Wie wird das Sorgerecht für die Kinder geregelt?
In den meisten Fällen behalten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht über die Kinder. Es wird nur dann einem Elternteil allein zugesprochen, wenn dies zur Wahrung des Kindeswohls nötig ist.
6 Was gehört zum Kinderunterhalt?
Der Barunterhalt und der Betreuungsunterhalt. Der Barunterhalt deckt die direkten Kosten des Kinds, etwa für Wohnen, Essen, Kleider und Krankenkassenprämien. Der Betreuungsunterhalt entschädigt die finanzielle Erwerbseinbusse des Elternteils, der die Kinder betreut und in dieser Zeit nicht arbeiten kann.
7 Wer hat Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Der Ehegatte, dem es nicht zuzumuten ist, für seinen Lebensunterhalt vollumfänglich selbst zu sorgen. Er erhält vom anderen Ehegatten Alimente, bis er wieder genug Geld verdient, um für sich selbst aufzukommen.
8 Wer erhält die Eigentumswohnung, die beiden Eheleuten gehört?
Bei Uneinigkeit weist das Gericht die Wohnung dem Ehegatten zu, der ein überwiegendes Interesse daran nachweisen kann. Das kann der Ehegatte sein, bei dem die Kinder wohnen oder der sie für die Ausübung seines Berufs benötigt.
9 Muss die Pensionskasse geteilt werden?
Ja, in der Regel. Aber nur der Anteil, der während der Ehe angespart wurde. Massgeblich ist der Stand der Altersguthaben bei der Einreichung der Scheidungsklage.
10 Wo muss man die Scheidungsklage einreichen?
Beim Gericht am Wohnsitz eines der beiden Ehegatten.
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