Zehn Fragen zur Selbständigkeit

1 Was heisst selbständigerwerbend?

Selbständigerwerbende sind nicht angestellt und erhalten keinen festen Lohn. Ihre ­Einkünfte stammen in der Regel aus ­per­sönlichen Dienstleistungen oder dem ­Verkauf von Waren. Selbständige können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Dann spricht man von einer Einzelfirma. Selbständige haften mit ihrem ­ganzen Vermögen für Geschäftsschulden. Deshalb ziehen es die meisten vor, eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH zu gründen. So geht im schlimmsten Fall das Unternehmen in Konkurs, das Privatvermögen aber bleibt unangetastet. 

2 Bekommt man von der Arbeitslosenversicherung Unterstützung für den Start in die Selbstständigkeit? 

Arbeitslose, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen, können in der Planungs- und Vorbereitungsphase mit bis zu 90 Taggeldern unterstützt werden. Während dieser Zeit sind sie von der Stellensuche befreit. Für die Förderung der selbständigen ­Erwerbstätigkeit verlangt die Behörde ein schriftliches Gesuch sowie ein Grobkonzept des geplanten Geschäfts.

3 Unter welchen Voraussetzungen wird man von der AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend anerkannt?

In der Regel geht die AHV von einer selbständigen Erwerbstätigkeit aus, wenn man Arbeiten auf eigene Rechnung und eigenes Risiko mit eigener Infrastruktur ausführt. Wichtig: Selbständige müssen mehrere Auftraggeber nachweisen.

4 Muss man die neue Tätigkeit bereits aufgenommen haben, damit einem der Selbständigenstatus zuerkannt wird?

Nicht unbedingt. Aber die Ausgleichskasse braucht Belege für die Selbständigkeit – zum Beispiel Verträge, Offerten oder Rechnungskopien.

5 Kann man sich für den Schritt in die Selbständigkeit das Pensionskassengeld auszahlen lassen?

Ja. Selbständigerwerbende unterstehen nicht dem Versicherungsobligatorium. ­Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt und dazu das Pensionskassengeld beziehen möchte, muss die Aufnahme einer selbständigen ­Erwerbstätigkeit belegen können.

6 Welche Sozialversicherungsbeiträge sind geschuldet?

Selbständigerwerbende müssen AHV-, IV- und EO-Beiträge zahlen. Deren Höhe wird auf der Basis des aktuellen Einkommens des Beitragsjahrs berechnet. 

7  Sind Selbständige gegen Erwerbs­ausfälle aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Unfällen versichert?

Nein. Sie sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Heilungskosten bei Unfällen müssen sie über die Krankenkasse versichern. Wer Lohnausfälle bei Krankheit und Unfall abdecken will, muss dies separat bei einer Privatversicherung tun. Das gleiche gilt für allfällige Leistungen bei Invalidität und Tod, die über die Deckung der obligatorischen Invalidenversicherung hinausgehen.

8 Haben Selbständigerwerbende ­Familienzulagen zugut?

Selbständige mit einem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen von mindestens 7170 Franken haben Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen.  

9 Können sich Selbständige freiwillig ­einer Pensionskasse anschliessen? 

Ja. Sie können sich der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufsverbands, der Pensionskasse, bei der sie ihr Personal versichert haben, oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen.

10 Können Selbständige auch Geld in die Säule 3a einzahlen? 

Ja. Selbständige, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen 20 Prozent ­ihres Nettoeinkommens einzahlen. Der ­Betrag darf aber 34 416 Franken pro Jahr nicht überschreiten. Für Selbständige mit Pensionskasse liegt die Einzahlungslimite zurzeit bei 6883 Franken.

30.08.2022

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