Zehn Fragen zur Temporärarbeit
Wann spricht man von einem Temporärjob?
Wenn der Arbeitsvertrag mit einer Temporärfirma abgeschlossen wird. Dieses Unternehmen vermittelt die Angestellten dann an Einsatzbetriebe. Dort wird die Arbeit effektiv geleistet.
Haben Temporärangestellte Anspruch auf Beschäftigung?
Es kommt darauf an, was im Vertrag steht. Wird nur ein Rahmenvertrag ohne bestimmte Einsätze abgeschlossen, haben die Angestellten keinen Anspruch auf Einsätze. Im Gegenzug können sie frei entscheiden, ob sie einen Einsatz annehmen wollen oder nicht.
Darf man solche Rahmenverträge gleichzeitig bei unterschiedlichen Temporärfirmen abschliessen?
Ja. So erhöht man die Chance auf einen Einsatz und kann unter mehreren Angeboten auswählen.
Gibt es für Temporärangestellte einen Gesamtarbeitsvertrag?
Ja. Er sorgt für einen minimalen Schutz. Die Arbeitszeit darf nicht mehr als 42 Stunden pro Woche betragen, und die Temporärfirmen sind verpflichtet, eine Krankentaggeldversicherung für die Angestellten abzuschliessen. Falls der Einsatzbetrieb ebenfalls einem Gesamtarbeitsvertrag untersteht, muss die Temporärfirma auch diese Bestimmungen einhalten, soweit sie Lohn und Arbeitszeit betreffen.
Wie lange dauert die Kündigungsfrist bei einer Temporärfirma?
Sie beträgt bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten zwei Tage, ab dem vierten bis und mit dem sechsten Monat sieben Tage und danach einen Monat. Längere Kündigungsfristen im Vertrag sind zulässig.
Wer muss den Lohn zahlen?
Arbeitgeberin ist die Temporärfirma. Somit muss auch sie den Lohn und die Sozialleistungen zahlen und auf Verlangen ein Zeugnis ausstellen.
Sind Temporängestellte einer Pensionskasse angeschlossen?
Ja, wenn der Angestellte für Kinder sorgen muss oder mehr als drei Monate arbeitet und mindestens 21 510 Franken pro Jahr verdient.
Dürfen Einsatzbetriebe Temporärangestellten eine Festanstellung anbieten?
Ja. Allerdings darf die Temporärfirma vom Einsatzbetrieb eine Entschädigung verlangen, wenn der Arbeitseinsatz weniger als drei Monate dauerte und der Angestellte innert weniger als drei Monaten nach Beendigung des Einsatzes definitiv vom Einsatzbetrieb übernommen wird.
Können Temporärangestellte Kurzarbeitsentschädigung beanspruchen, wenn sie zu wenig Arbeit haben?
Nein. Aber während der festgelegten Einsatzzeit haben sie auch dann Anspruch auf ihren Lohn, wenn sie keine Arbeit haben.
Haben Temporärangestellte Anspruch auf Ferien?
Ja. Mindestens vier Wochen pro Jahr. Unter 20-Jährige und über 50-Jährige haben fünf Wochen Ferien zugute.
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