Zehn Fragen zur Untermiete

1 Wann spricht man von einem Untermiet­vertrag?

Wenn ein Mieter etwa eine Wohnung nicht vom Eigentümer mietet, sondern vom Mieter. Zwischen Eigentümer und Untermieter besteht kein Vertrag.


2 Ist ein Unter­miet­ver­trag nur in schrift­licher Form gültig?

Nein. Es gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für Mietverträge. Und diese sind auch mündlich abgeschlossen gültig.


3 Muss ein Wohnungs­eigen­tümer Untermieter akzeptieren?

Er darf die Zustimmung nur verweigern, wenn der Hauptmieter nicht sagt, zu welchen Bedingungen er die Wohnung weitervermietet. Oder wenn ihm aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen.


4 Kann ein Eigentümer eine Untermiete ablehnen, wenn der Hauptmieter definitiv auszieht?

Ja. Die Untermiete ist für Fälle gedacht, in denen Mieter die Mietsache für eine gewisse Zeit nicht nutzen, wie etwa bei zeitlich begrenztem Auslandaufenthalt.


5 Kann von Unter­mietern eine Kaution verlangt werden?

Ja, wer eine Wohnung vermietet, kann eine Kaution verlangen. Die Kaution darf drei Monatsmietzinse nicht übersteigen und ist auf einem speziellen Mietzinskonto, lautend auf den Untermieter, zu deponieren.


6 Wer haftet gegen­über dem Eigentümer?

Der Mieter. Er muss den Mietzins auch dann zahlen, wenn sein Untermieter damit im Verzug ist. Der Mieter haftet gegenüber dem Eigentümer auch bei allfälligen Beschädigungen der Wohnung durch Untermieter.


7 Kann ein Untermiet­verhältnis über die Dauer des Haupt­miet­verhält­nisses hinaus andauern?

Nein. Läuft ein Mietvertrag aus, müssen auch die Untermieter die Wohnung verlassen.


8 Was gilt bei Verän­de­rungen des Mietzinses?

Die zwingenden Mieterschutzbestimmungen gelten auch für die Untermiete. Will ein Mieter den Mietzins gegenüber seinem Untermieter erhöhen, muss er dies auf dem amtlichen Formular anzeigen. Der Untermieter wiederum kann dann allenfalls eine Mietzinsherabsetzung verlangen.


9 Gilt die Formular­pflicht gegenüber dem Untermieter auch bei Kündigungen?

Ja. Der Hauptmieter muss dem Untermieter mit dem amtlichen Formular und unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen und Termine kündigen. Der Untermieter kann die Kündigung wie ein Mieter anfechten und Erstreckung verlangen.


10 Kann der Unter­mieter die Wohnung vorzeitig verlassen?

Für den Untermieter gelten auch hier dieselben Regeln wie für Hauptmieter: Ist ein zahlungsfähiger und zumutbarer Nachmieter bereit, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, dürfen auch Untermieter eine Wohnung ausserterminlich verlassen.

05.12.2012

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