Zeugenaussage: Muss ich vor Gericht erscheinen?

Meine Arbeitskollegin hat grosse Probleme mit unserem Chef. Nun hat sie gekündigt und beim Arbeitsgericht eine Klage gegen den Betrieb eingereicht. Im Verfahren möchte sie mich als Zeugen nennen. Müsste ich einer Vorladung des Gerichts Folge leisten?

Ja. Das ist eine Bürgerpflicht. Wenn Sie vorge­laden werden, müssen Sie vor Gericht erscheinen. Vor Ihrer Einvernahme werden Sie zur Wahrheit ermahnt und auf die strafrechtlichen Folgen eines falschen Zeugnisses hingewiesen. Für Ihre Auslagen im Zusammenhang mit dem Gerichtstermin erhalten Sie eine Entschädigung (Reisespesen, allfälliger Lohnausfall).

09.09.2015

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