Zug hatte Verspätung: Muss ich die Zeit nachholen?

Wegen einer technischen Störung hatte mein Zug Verspätung. So kam ich zwei Stunden zu spät zur Arbeit. Mein Chef stellt mich vor die Wahl: Entweder ich hole die zwei Stunden nach, oder er zieht sie mir vom Lohn ab. Darf er das?

Ja.  Der Arbeitgeber muss den Lohn nur zahlen, wenn die Ursache für die Abwesenheit «in der Person» des Arbeitnehmers liegt, wie es im Gesetz heisst. Dies ist etwa bei ­einer Absenz wegen Unfall oder Krankheit der Fall.

Ihre Verspätung beruht hingegen auf einer technischen Störung der Bahn. Schneefall, ein Verkehrszusammenbruch, Unwetter usw. haben nichts mit ­Ihrer Person zu tun. Erscheinen Sie daher aus ­einem solchen Grund verspätet oder gar nicht zur Arbeit, haben Sie für diese Zeit keinen Anspruch auf Lohn. Wenn Sie einen Lohn­abzug verhindern wollen, müssen Sie also die zwei versäumten Stunden nacharbeiten.

25.02.2015

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: