Zurück in die Schweiz: Gibt es Arbeitslosengelder?
Ja. Nach einem Auslandaufenthalt ausserhalb eines EU- oder Efta-Staates kann man in der Schweiz Arbeitslosentaggelder beziehen. Vorausgesetzt ist, dass der Auslandaufenthalt mindestens ein Jahr gedauert hat. Und: Sie müssen eine Bescheinigung Ihres jetzigen Arbeitgebers in Kanada vorlegen, dass Sie in den letzten zwei Jahren mindestens während zwölf Monaten gearbeitet haben.Melden Sie sich spätestens innert eines Jahres nach der Rückkehr beim Arbeitsamt an Ihrem Wohnort.
Übrigens: Nach einem Aufenthalt in einem EU- oder Efta-Staat muss der Anspruch grundsätzlich im letzten Beschäftigungsland geltend gemacht werden.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.