Ist die Prämie für die Krankenkasse beim Zuzug aus dem Ausland rückwirkend geschuldet?

«Mein Freund ist aus dem Ausland zu mir gezogen. Er meldete sich vorschriftsgemäss innert drei Monaten bei einer Krankenkasse an. Die Kasse verlangt die ­Prämie aber schon ab dem Zeitpunkt seiner Einreise. Zu Recht?»

Ja. Wer sich in der Schweiz niederlässt, hat drei Monate Zeit, um sich bei einer Krankenkasse anzumelden. Laut Gesetz beginnt die Versicherung aber schon zum Zeitpunkt der Wohnsitznahme in der Schweiz. Deshalb muss Ihr Freund für die obligatorische Grundversicherung ab diesem Datum Prämien zahlen.

17.03.2021

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

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